Haupinhalt

Leinenpflicht in Luzerner Wäldern vom 1. April bis 31. Juli 2024

27. März 2024
Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. In Wildtier- und Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht über das ganze Jahr.

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Leinenpflicht für Hunde wird kontrolliert
Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Die Busse bei Missachtung der Leinenpflicht in Wildtier- und Naturschutzgebieten beträgt 150 Franken.

Leinenpflicht
Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt in Luzerner Wäldern Leinenpflicht für Hunde. (Bild: zvg)