Haupinhalt

Ortsplanungsrevision: Auswirkungen auf Baugesuche

20. März 2024
Im 2. Quartal 2024 wird die öffentliche Auflage der neuen Ortsplanung stattfinden. Das hat Auswirkungen auf die Baugesuchsverfahren.

Um eine Baubewilligung erteilen zu können, müssen ab dem Start der öffentlichen Auflage sowohl das bestehende als auch das neue Recht eingehalten werden. Ab dem ersten Tag der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision gilt für grundeigentümerverbindliche Bestimmungen eine Vorwirkung. Dies ist zu beachten, wenn aktuell Baueingaben geplant werden.

Das genaue Datum der öffentlichen Auflage erfahren Sie im Emmenmail mit Erscheinungsdatum vom 8. Mai 2024, im Kantonsblatt vom 11. Mai 2024 sowie auf den digitalen Kanälen der Gemeinde Emmen (Website, Social Media, Newsletter).

Bereits in Planung?
Sollten Sie sich aktuell (vor der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision) in Planung eines Bauvorhabens befinden, empfehlen wir Ihnen, bereits die neuen Rechtsgrundlagen zu beachten. Sie finden den aktuellen Stand der Unterlagen hier sowie die Anpassungen, die der Einwohnerrat in der 1. Lesung am 30. Januar 2024 beschlossen hat, im Protokoll hier.

Aktuell informiert werden Sie auf der Homepage qualität-emmen.ch sowie über den Newsletter, für den Sie sich ebenfalls auf der Projekthomepage anmelden können.

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