Tiefbau / Abwasserplanung
öffentlicher Strassenraum
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plant, koordiniert und realisiert die gestaltungsrelevanten Bauvorhaben
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Verkehrsberuhigungsmassnahmen
private Erschliessungen
- Dimensionierungsgrössen und Konzeptbearbeitung durch die Direktion Bau und Umwelt Tiefbau
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Projektgenehmigung durch den Gemeinderat EMMEN
Strassengesetz Kt. Luzern
Strassenreglement
Parkplatzreglement
Strassenverzeichnisplan
Unterhalt
Für den betrieblichen Unterhalt (Reinigung, Winterdienst, Schneeräumung und kleinere Belagsarbeiten) der Strassen, Wege und Plätze ist der Werkdienst EMMEN zuständig. (Ausgenommen sind die Nationalstrassen, Kantonsstrassen und private Objekte)
Laufende Projekte
Rathausenstrasse - Neues Outfit für eine alte Strasse
Die Rathausenstrasse soll neu gebaut werden. Sie soll 6 Meter breit werden und ein 2 Meter breites Trottoir erhalten. Auch eine korrekte Entwässerung ist geplant. Für den Neubau beantragt ist ein Kredit von 865 000 Franken.
Momentan hinterlässt die Rathausenstrasse keinen gepflegten Eindruck. Der Belag ist abgefahren, kreuzende Fahrzeuge müssen zum Teil auf das Strassenbord ausweichen und für Fussgänger ist der Weg gefährlich. Aber die Strasse ist wichtig. Sie führt zum neuen Hauptsitz der CKW, erschliesst die Klosteranlage Rathausen und das Areal der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL), und sie bildet auch den nördlichen Zugang zum Naherholungsgebiet Reuss/Rotsee. Zudem sind hier neue Wohnbauten geplant, die über die Strasse erschlossen werden. Aufgrund ihrer Bedeutung wurde die Rathausenstrasse daher in die Gemeindestrasse 3. Klasse eingereiht, stellt der Gemeinderat in seinem Bericht und Antrag an den Winwohnerrat fest.
Eine Sanierung ist unumgänglich
Für den Gemeinderat ist klar, dass Handlungsbedarf besteht. Unumgänglich seien eine Verbreiterung, eine Entwässerung und ein Trottoir. Zudem drängt die Zeit. Bereits im Frühling beginnt die Gesellschaft für Immobilien-Anlagewerte AG mit dem Bau der Wohnsiedlung Reusspark mit 60 Wohneinheiten. 2010 wird auch das Bürogebäude der CKW fertig, in dem 150 neue Arbeitsplätze entstehen. Ferner ist im Kloster Rathausen ein sogenanntes Paradrom, ein einmaliges Projekt für Behinderte/Nichtbehinderte, geplant. Mit diesem Paradrom Rathausen-Luzern wird bis 2013 Begegnungs- und Erlebnisort geschaffen. Das Projekt thematisiert umfassend die Beziehung "Mensch und Behinderung". Mit der Umsetzung wird zugleich das denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige ehemalige Kloster Rathausen in Stand gestellt. Die Gesamtinvestitionssumme beträgt rund 22 Millionen Franken.
Die Strasse rückt ins Zentrum
Es geht noch weiter. Im Gebiet Grünmatt, nördlich der Wohnsiedlung Reussmatt, ist eine Umzonung von der Gewerbezone in eine Wohnzone W3 respektive Wohn- und Geschäftszone beabsichtigt. Insgesamt soll eine Arealfläche von 39 000 Quadratmetern für neuen Wohnraum und teilweise Gewerbe geschaffen werden. Die Fussgängererschliessung des gesamten Areals ist hauptsächlich über das Wohnareal Reusspark in die Rathausenstrasse geplant, an deren Einmündung in die Seetalstrasse eine neue Bushaltestelle entsteht. Damit ist für den Gemeinderat klar, dass die bisher stiefmütterlich behandelte Strasse am Rand der Gemeinde ins Zentrum rückt und dass mit wesentlich mehr Verkehr gerechnet wird. Die zum Teil lediglich 4 Meter breite Strasse muss einheitlich 6 Meter breit werden, und auch Fussgänger müssen sie gefahrlos benützen können.
Es wird eine neue Brücke geben
In die Ueberlegung fliesst auch ein, dass es eine neue Rathausenbrücke geben wird. Sie soll durch einen Neubau mit Trottoir ersetzt werden. dieses Bauvorhaben, dessen Kosten in einem Perimeter unter den Gemeinden Emmen und Ebikon, CKW, ASTRA und SSBL aufgeteilt werden, wird dem Einwohnerrat später als separates Geschäft vorgelegt. Aktuell geht es es nur um die Rathausenstrasse, für deren Sanierung der Gemeinderat vom Einwohnerrat einen Bruttokredit von 865 000 Franken fordert. Das Geschäft ist für die Einwohnerratssitzung vom 09. März 2010 traktandiert, und es unterliegt dem fakultativen Referendum. Verbunden damit ist die vom Einwohnerrat zu erteilende Vollmacht an den Gemeinderat zur Beschaffung der notwendigen Fremdmittel.
Keine Rennstrecke für Raser
Unter Vorbehalt der Zustimmung des Einwohnerrates und der Stimmbürgerschaft soll mit dem Neubau im September 2010 begonnen werden. Trotz Ausbau soll die neue Rathausenstrasse nicht zu eine Rennstrecke werden, hält der Gemeinderat in seiner Botschaft fest. Er schreibt: "Der höhere Komfort durch die grössere Strassenbreite soll die Fahrzeuglenker nicht zu höheren Geschwindigkeiten motivieren und nicht zusätzlichen Schleichverkehr über die Abkürzung Seetalstrasse-Rathausen-Sedel anziehen. Deshalb wird zur Verkehrsberuhigung eine Tempo-30-Zone auf dieser Quartierstrasse signalisiert. Durch den langsameren Verkehr entstehen eine wohnlichere Umgebung, eine erhöhte Verkehrsicherheit sowie ein umweltfreundlicherer Lebensraum. Die Tempo-30-Zone soll nach der Sanierung der Grünmattstrasse auf das Allmendli, die Grünmattstrasse und die Buholzstrasse (bis Hasliring) erweitert werden. Im weiteren bleibt das Fahrverbot Rathausenstrasse-Sedel bestehen und muss nach erstellen des Strassenneubaus und der neuen Brücke rigoros durchgesetzt werden.
Abwasseranlagen und Liegenschaftsentwässerung
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öffentliche Abwasseranlagen
Unterhalt und Betrieb Kanalisation und Spezialbauwerke;
Reinigung, Zustandserfassung, Auswertung des öffentlichen Kanalnetzes, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung.
-Projektbegleitung/Projektierung
-Erarbeiten vonVorlagen:Gemeinderat/Einwohnerrat/Bürgerschaft
Betrieb und Unterhalt durch Grund- und Betriebsgebühren gedeckt.
Liegenschaftsentwässerung
Konzepterarbeitung mit Planer, Projektgenehmigung und Abnahme durch die Direktion Bau und Umwelt / Tiefbau.
Kanalisationsgesuch
Auflagen für die Versickerung von Dachwasser
Versickerungsformular
Gebühren
Abwasserbeseitigung
Gebühr je m3 (1000 Liter), Fr. 1.60 + MWSt 7.6%
Detailierte Anschlussgebühren siehe Siedlungsentwässerungsreglement Seite 14/15
Gebührenvergleich Schweiz
Unterhalt von öffentlichen Abwasseranlagen
Unterhalt und Betrieb Kanalisation und Spezialbauwerke, Werterhaltung, Inspektion, Service und Reparatur von Maschinen, Geräten und Einrichtungen in Regenklärbecken, Pumpwerken, Regenüberläufen, Wirbelschächte, Kanalisationsnetz und Kontrollschächte
- 12 Abwasserpumpwerke
- 9 Entlastungsbauwerke
- 3 Regenklärbecken
- 130 km Schmutzwassersammelleitungen
- 40 km Meteorwassersammelleitungen
- 4200 Kontrollschächten
- Diversen Bacheinlaufwerken inkl. Schlammsammlern
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Unterhalt Grundstücksentwässerung
Der Eigentümer ist verantwortlich, dass die Grundstücksentwässerung stets in funktionstüchtigem sowie gewässerschutztechnisch gutem Zustandgehalten wird. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Abwasservorbehandlungsanlagen (Spaltanlagen, Oel- und Fettabscheider, etc.) sowie Schlammsammler regelmässig unterhalten resp. entleert werden.
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Unternehmer |
Ort |
Telefon |
Internet |
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Fanger AG |
Staldenhof 3b 6014 Littau |
041 / 250 82 50 |
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Heggli AG |
Sternmatt 4 6010 Kriens |
041 / 318 33 22 |
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Notter Kanalservice AG |
Wohlerstrasse 2 5623 Boswil |
056 / 678 80 00 |
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Fretz Kanal-Service AG |
Postfach 5105 6330 Cham |
041 / 766 99 77 |
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Arpe AG Kanaltechnik |
Arsenalstrasse 30 6010 Kriens |
041 / 340 48 77 |
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KIT Kanalinspekt GmbH |
Neuhaltenring 14 6030 Ebikon |
041 / 790 47 77 |
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Jakober Transporte und Kanalreinigungs AG |
Hübelistrasse 18 6020 Emmenbrücke |
041 / 280 07 46 |
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Kanalisationsunterhalt Peter Engel |
Altchileweg 3 5646 Abtwil |
041 / 787 24 10 |
Wuhrpflicht
Gemäss dem kantonalen Wasserbaugesetz vom 30. Januar 1979 sind die Anstösser und Wuhrgenossenschaften von stehenden und fliessenden Gewässer verpflichtet, ihren Uferanteil oder Bachabschnitt zu unterhalten und zu pflegen. Dabei sind insbesonders Uferschäden zu beheben sowie Treibgut, Unrat, umgestürzte und angeschwemmte Bäume zu beseitigen.
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Richtlinien und Normblätter
Kanalisationsschacht
Kanalanschluss
Schlammsammler
Einstiegsleiter
Absturzschacht
innen Absturzschacht



