Haupinhalt

Registerführung
Das Bundesamt für Statistik führt das eidg. Gebäude und Wohnungsregister GWR in Zusammenarbeit mit Bauämtern sowie weiteren Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Datenquellen
Die Grunddaten für das eidg. GWR stammen aus der Gebäude- und Wohnungserhebung der Volkszählung 2000 (VZ2000). Die Datennachführung erfolgt seit dem Baujahr 2001 koordiniert mit der Bau- und Wohnbaustatistik (BAU) des BFS, welche detaillierte Angaben über die Bautätigkeit in der Schweiz erhebt.

Die kommunalen und kantonalen Baubehörden sind verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik BFS alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Abbrüche, Umnutzungen) zu melden.

Rechtsgrundlagen
Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (SR 431.01)
Artikel 10, Absatz 3 bis gemäss Änderung vom 26. Juni 1998.
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Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidg. Gebäude- & Wohnungsregister (SR 431.841).
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