Haupinhalt

Entspricht das Baugesuch den formellen Anforderungen, wird es gemäss den Vorgaben der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern bekannt gemacht und zusammen mit den Beilagen öffentlich aufgelegt. Den Anstössern wird die öffentliche Auflage des Baugesuchs mit dem Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit während der Auflagefrist bekannt gegeben.

Als Anstösser gelten jene Eigentümer, deren Grundstücke an das Baugrundstück grenzen und von einer geplanten Baute oder Anlage nicht weiter als 25 m entfernt sind. Bei gemeinschaftlichem Eigentum kann die Bekanntgabe an die Verwaltung erfolgen.

Die Baugesuche in der öffentlichen Auflage sind noch nicht materiell geprüft, daher kann die Behörde zu diesem Zeitpunkt keine detaillierten materiellen Auskünfte zu laufenden Gesuchen erteilen.

Aktuelle Baugesuche und Planungen

Baugesuche neu passwortgeschützt
Baugesuche und Planungen, welche sich zur Einsicht in der öffentlichen Auflage befinden, sind gemäss kantonaler Gesetzgebung ab 1. Januar 2024 im Internet mit einem Passwort zu schützen. Damit sollen automatisierte Abfragen verhindert werden. Um die Planauflagen der Gemeinde Emmen einzusehen, ist deshalb neu die Eingabe einer Mobilnummer notwendig. Mittels Einmal-Code (mTAN per SMS) können sich Benutzerinnen und Benutzer authentifizieren und erhalten danach Zugriff auf die Informationen. Die Anzahl pro Mobilnummer und Tag ist auf zehn Abfragen beschränkt. Während den Schalteröffnungszeiten können die Gesuchsunterlagen auch im Verwaltungsgebäude eingesehen werden.

Kontakt

Baubewilligungen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 11
baubewilligungen@emmen.ch