Haupinhalt

Baubewilligungspflicht
Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen.
Ausgenommen sind Bauten und Anlagen oder Änderungen derselben, für die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn besteht, die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Bau- und Nutzungsvorschriften vorgängig zu kontrollieren. Dazu zählen insbesondere Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (vgl. § 184 PBG).

Bauen ohne Baubewilligung
Wird mit den Bauarbeiten unberechtigterweise begonnen oder entspricht die Ausführung der Bauten und Anlagen den Vorschriften oder den genehmigten Plänen nicht, verfügt die zuständige Behörde die Einstellung der Bauarbeiten (§210 PBG). Jedermann ist berechtigt, Übertretungen gemäss § 213 den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen (§ 213 PBG).

Allgemeine Meldepflicht
Im Weiteren sind während der Bauzeit verschieden Meldepflichten zu erfüllen. Melden Sie uns den aktuellen Baustand mittels folgender Online-Meldekarten, um den Bauprozess reibungslos abzuschliessen:

Baustellenkontrolle
Die Behörde führt bau- und umweltrechtliche Kontrollen durch. Unabhängig von den kommunalen Behörden  erfolgen Baustellenkontrollen durch die SUVA. Diese beziehen sich jedoch grundsätzlich auf die Arbeitssicherheit.

Die Baukontrollen befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen.

Rohbaukontrolle und feuerpolizeiliche Kontrolle
Die Gebäudeversicherung ist gemäss Gesetz über den Feuerschutz die Aufsichtsinstanz über den Brandschutz im Kanton Luzern. Der zuständigen Feuerschauer für die Rohbaukontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen wird durch die Gemeinde gewählt.
Ihr Ansprechpartner für die Rohbaukontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen ist Kaminfergermeister Willy Kirchhofer.

KIRCHHOFER KAMINFEGER
Kaminfegermeister
Hasenmoosstrasse 1
6023 Rothenburg
Tel. 041 281 36 86
willykirchhofer@bluewin.ch