Haupinhalt

Strassenbau
Die Abteilung Tiefbau ist für sämtliche Strassen und unterirdischen Bauten zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst:
  • öffentlicher Strassenraum
    • plant, koordiniert und realisiert die gestaltungsrelevanten Bauvorhaben
    • Rad- und Fusswegprojekte
  • private Erschliessungen
    • Dimensionierungsgrössen und Konzeptbearbeitung durch die Direktion Bau und Umwelt
    • Projektgenehmigung durch den Gemeinderat Emmen (Strassengesetz Kt. Luzern, Strassenreglement, Parkplatzreglement, Strassenverzeichnisplan)
  • Unterhalt
    • Für den betrieblichen Unterhalt (Reinigung, Winterdienst, Schneeräumung und kleinere Belagsarbeiten sowie öffentliche Beleuchtung) der Strassen, Wege und Plätze ist der Werkdienst Emmen zuständig (ausgenommen sind die Nationalstrassen, Kantonsstrassen und private Objekte).
Strassengesetz Kt. Luzern                      
Strassenreglement Gemeinde Emmen

Gründung einer Strassengenossenschaft
Für die Gründung einer Strassengenossenschaft stehen wir Ihnen gerne als Unterstützung zur Verfügung.
Gerne zeigen wir Ihnen den Ablauf und welche Grundlagen zur Verfügung stehen.
Ablauf:
  • Statuten erstellen mit Situationsplan, Mitgliederliste (Namen und Grundstücknummer) und Teiler
  • Zur Vorprüfung dem Gemeinderat Emmen einreichen
  • Nach Vorprüfung Statuten eventuell anpassen
  • Gründungsversammlung durchführen
  • Dem Genehmigungsgesuch an den Gemeinderat sind folgende Unterlagen einzureichen:
    • 2 Exemplare der Statuten mit Originalunterschrift der zuständigen Organe
    • Protokoll der konstituierenden Versammlung (vom Protokollführer unterzeichnet)
    • Situationsplan (Anhang 1 der Statuten)
    • Mitgliederliste (Anhang 2 der Statuten)
    • Mindestens drei Zustimmungserklärungen
Grundlagen:

Neuigkeiten

DatumName

Baugesuche

Bearbeiten von Baugesuchen: VorabklärungenFormelle und materielle Prüfungöffentliche PublikationBegehungen
Bearbeiten von Baugesuchen:
  • Vorabklärungen
  • Formelle und materielle Prüfung
  • öffentliche Publikation
  • Begehungen

Baurechtliche Beratung

Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Sprech…
Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

Die Sprechstunde soll der Bauherrschaft und den Projektverfassern als Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung dienen. In diesem Rahmen werden weder abschliessende Stellungnahmen abgegeben noch baurechtliche Prüfung vorgenommen. Die abschliessende und verbindliche Prüfung eines Bauprojekts erfolgt erst nach Vorliegen des definitiven Baugesuchs.

Fragen zur Bepflanzung entlang von Privatgrenzen sind durch den Friedensrichter zu klären, da die Abstandsvorschriften im Privatrecht (EG ZGB) geregelt sind.

Bewilligung von privaten Strassenbauvorhaben

Für Bewilligungen von privaten Strassenbauvorhaben ist die Abteilung Tiefbau und Siedlungsentwässerung zuständig. Wenden Sie sich vertrauensvoll an das zuständige Amt. Gemeinde Emmen He…
Für Bewilligungen von privaten Strassenbauvorhaben ist die Abteilung Tiefbau und Siedlungsentwässerung zuständig. Wenden Sie sich vertrauensvoll an das zuständige Amt.

Gemeinde Emmen
Herr Ivo Lottenbach
Projektleiter Tiefbau und Siedlungsentwässerung
Rüeggisingerstrasse 22
6020 Emmenbrücke
041 268 03 83