Strassenbau Die Abteilung Tiefbau ist für sämtliche Strassen und unterirdischen Bauten zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst:
öffentlicher Strassenraum
plant, koordiniert und realisiert die gestaltungsrelevanten Bauvorhaben
Rad- und Fusswegprojekte
private Erschliessungen
Dimensionierungsgrössen und Konzeptbearbeitung durch die Direktion Bau und Umwelt
Projektgenehmigung durch den Gemeinderat Emmen (Strassengesetz Kt. Luzern, Strassenreglement, Parkplatzreglement, Strassenverzeichnisplan)
Unterhalt
Für den betrieblichen Unterhalt (Reinigung, Winterdienst, Schneeräumung und kleinere Belagsarbeiten sowie öffentliche Beleuchtung) der Strassen, Wege und Plätze ist der Werkdienst Emmen zuständig (ausgenommen sind die Nationalstrassen, Kantonsstrassen und private Objekte).
Gründung einer Strassengenossenschaft Für die Gründung einer Strassengenossenschaft stehen wir Ihnen gerne als Unterstützung zur Verfügung. Gerne zeigen wir Ihnen den Ablauf und welche Grundlagen zur Verfügung stehen. Ablauf:
Statuten erstellen mit Situationsplan, Mitgliederliste (Namen und Grundstücknummer) und Teiler
Zur Vorprüfung dem Gemeinderat Emmen einreichen
Nach Vorprüfung Statuten eventuell anpassen
Gründungsversammlung durchführen
Dem Genehmigungsgesuch an den Gemeinderat sind folgende Unterlagen einzureichen:
2 Exemplare der Statuten mit Originalunterschrift der zuständigen Organe
Protokoll der konstituierenden Versammlung (vom Protokollführer unterzeichnet)
Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Sprech…
Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.
Die Sprechstunde soll der Bauherrschaft und den Projektverfassern als Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung dienen. In diesem Rahmen werden weder abschliessende Stellungnahmen abgegeben noch baurechtliche Prüfung vorgenommen. Die abschliessende und verbindliche Prüfung eines Bauprojekts erfolgt erst nach Vorliegen des definitiven Baugesuchs.
Fragen zur Bepflanzung entlang von Privatgrenzen sind durch den Friedensrichter zu klären, da die Abstandsvorschriften im Privatrecht (EG ZGB) geregelt sind.
Für Bewilligungen von privaten Strassenbauvorhaben ist die Abteilung Tiefbau und Siedlungsentwässerung zuständig. Wenden Sie sich vertrauensvoll an das zuständige Amt. Gemeinde Emmen He…
Für Bewilligungen von privaten Strassenbauvorhaben ist die Abteilung Tiefbau und Siedlungsentwässerung zuständig. Wenden Sie sich vertrauensvoll an das zuständige Amt.
Gemeinde Emmen Herr Ivo Lottenbach Projektleiter Tiefbau und Siedlungsentwässerung Rüeggisingerstrasse 22 6020 Emmenbrücke 041 268 03 83
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.