Haupinhalt

Für allgemeine Themen und Fragen zum Thema Aufenthalt bietet die FABIA Luzern bis maximal 3 Beratungen an.

Bei Familienfragen wenden Sie sich an die regionale Jugend- und Familienberatung.

Das Amt für Migration regelt für den Kanton Luzern den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften, Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten, Privatiers, und den Aufenthalt der vom Bund anerkannten Flüchtlinge und bei Familiennachzügen.

Die Hompage www.binational.ch bietet Informationen für binationale Paare und interkulturelle Familien, die in der Schweiz leben oder leben möchten. Sie ist aus der Praxis entstanden und gibt Antworten auf Fragestellungen, mit denen binationale Paare und Familien konfrontiert sind.