Der GVE bezweckt die Förderung u.den Erhalt des mittelständischen Handels u.Gewerbes,die Stellungnahme zu wirtschaftlichen Fragen in der Gemeinde, die Wahrung der gewerblichen Interessen gegenüber den Behörden, die Förderung des beruflichen Nachwuchses, die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs u.für die Zusammenarbeit mit anderen gewerblichen Institutionen.