Haupinhalt

Der Vorsorgeauftrag ist dem Zivilstandsamt weder vorzulegen noch auszuhändigen. Das Zivilstandsamt hat keine Pflicht und auch keine Befugnis zu prüfen, ob überhaupt ein Vorsorgeauftrag vorhanden ist und ob dieser rechtsgültig erstellt worden ist.

Es ist möglich, mehrere Vorsorgeaufträge registrieren zu lassen.

Zuständiges Zivilstandsamt
Jedes Zivilstandsamt ist zuständig, den Antrag

  • auf Eintragung
  • allfällige Änderungen
  • Löschungen der Eintragung

entgegen zu nehmen. Dabei ist es unbeachtlich, wo die antragstellende Person wohnt.

Wer reicht den Antrag ein?
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig mit dem Zivilstandsamt einen Termin. Die antragstellende Person muss sich mit einem gültigen Pass oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen.

Ist es unmöglich oder unzumutbar persönlich zu erscheinen, kann mittels einer Vollmacht eine Person bevollmächtigt werden. Dafür ist das vorgesehene Vollmachtsformular anzuwenden.

Ziel der Eintragung im Schweizerischen Personenstandsregister
Im Falle einer Urteilsunfähigkeit, erkundigt sich die Erwachsenschutzbehörde beim Zivilstandsamt, ob eine Eintragung vorhanden ist. Die betroffene Person stellt auf diese Weise die Beachtung ihres Vorsorgeauftrages sicher.

Gebühren
Eintragung: Fr. 75.—
Änderung / Löschung: Fr. 75.—
Zusätzlich Bestätigung: Fr. 30.—

Formvorschriften
Für den Vorsorgeauftrag sind bestimmte Formvorschriften vorgesehen. Muster und Informationen dazu können auf der Website der Pro Senectute abgerufen werden oder sie gelangen an Notare und Notarinnen bzw. Notariate.

Kontakt

Zivilstandsamt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 32
zivilstandsamt@emmen.ch