Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Zuzug
Sie ziehen neu nach Emmen? Dann herzlich willkommen bei uns. Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle für die Adressänderung/Anmeldung Einwohner und weitere Formalitäten an oder nutzen Sie den eUmzug.
Die Plattform Zuhause.Emmen führt Sie thematisch durch Ihre erste Zeit in Emmen: Mit den wichtigsten Informationen, wertvollen lokalen Tipps, Kontakten und Adressen.
Informationen im Falle eines Kantonswechsels finden Sie hier.
Zuzug oder Umzug
Falls Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie diese bitte direkt mit dem Online-Formular beim Rektorat der Volkschule an. Haben Sie einen Hund? - Bitte informieren Sie sich über die Hundesteuer und die Anmeldung ihres vierbeinigen Freundes.
Wegzug
Wenn Sie unsere Gemeinde verlassen, melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Sollte eine persönliche Abmeldung nicht möglich sein, können Sie sich via eUmzug abmelden. Falls Ihre bisherige Wohngemeinde den eUmzug anbietet, können Sie sich in einem Schritt in Emmen ab- und in Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden.
Adressauskünfte
Sie möchten eine Adressauskunft der Einwohnerkontrolle? Dann senden Sie uns bitte das Online Formular ausgefüllt zu.
Abmeldungen sind innert 14 Tagen seit Umzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle bekannt zu geben oder via eUmzug mitzuteilen oder wir bitten Sie uns zu kontaktieren, damit wir eine individuelle Lösung finden können.
Bei der Abmeldung via eUmzug senden wir Ihren Heimatschein (bei Schweizer Bürger) per Post direkt an Ihre neue Wohngemeinde.
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger
Ausländische Staatsangehörige
Eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde Emmen können Sie uns persönlich am Schalter, telefonisch oder via eUmzug melden.
Adressänderungen sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle bekannt zu geben.
Bitte beachten Sie, dass auch Wohnungswechsel innerhalb eines Gebäudes der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger
Ausländische Staatsangehörige
Telefonische Adressauskünfte erhalten nur Amtsstellen.
Privatpersonen erhalten Adressauskünfte nur auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis (Mahnung, offene Rechnung, etc.).
Gemäss Gebührentarif der Einwohnerkontrolle Emmen werden Gebühren für die schriftlichen Adressauskünfte wie folgt verrechnet:
Fr. 15.00 für eine Adressauskunft
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen in der Gemeinde Emmen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14Tagen seit dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Sollte eine persönliche Anmeldung nicht möglich sein, können Sie sich gerne via eUmzug anmelden oder wir bitten Sie uns zu kontaktieren, damit wir eine individuelle Lösung finden können. Falls Ihre bisherige Wohngemeinde den eUmzug anbietet, können Sie sich in einem Schritt ab- und in Emmen neu anmelden.
Um die Anmeldung vornehmen zu können, ist eine Abmeldung in Ihrer bisherigen Wohngemeinde erforderlich.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger
Ausländische Staatsangehörige
Anmeldung Wochenaufenthalt
Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter bzw. die Halterin bei der Wohnsitzgemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Steuer für einen Hund beträgt 120 Franken, für Hunde, die bis Ende Juni im laufenden Jahr geboren wurden, 60 Franken und für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken. Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird durch die Gemeinde Emmen erhoben. Massgebend ist die kantonale Gesetzgebung über das Halten von Hunden.
Der erste Schritt zum Hundehalter
Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Einwohnerkontrolle Emmen melden und sich in der AMICUS-Datenbank erfassen lassen. Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Meldung bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind. Erst wenn eine Person in der AMICUS-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf sie registriert werden.
Registrierung
In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der AMICUS Datenbank müssen durch einen Tierarzt erfolgen. Ist ein Hund in Ausnahmefällen bei der Übernahme noch nicht registriert (z.B. Importhunde), muss er innert 10 Tagen nach Übernahme zur Registrierung einem Tierarzt vorgestellt werden.
Adressänderung / Zu-, Weg- & Umzug
Personendetails können in der AMICUS-Datenbank nur durch die Gemeinden mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert 10 Tagen bei der Gemeinde des neuen Wohnortes melden.
Besitzerwechsel (Handänderung)
Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, ist der Tierhalter verpflichtet, jegliche Handänderung innert 10 Tagen der Betreiberin der AMICUS-Datenbank zu melden. Mittels eigenem Login kann sich der Hundehalter selbständig unter www.amicus.ch einloggen und die Mutation erfassen.
Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod eines Hundes melden.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 268 02 30 | einwohnerkontrolle@emmen.ch |