Haupinhalt

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Wir empfehlen jedoch die Anerkennung vor der Geburt. So erscheint der Vater von Anfang an auf der Geburtsurkunde des Kindes. Wir machen Sie auf die rechtlichen Folgen einer Kindesanerkennung aufmerksam, erklären die Voraussetzungen und informieren gleichzeitig über die namens- und bürgerrechtlichen Wirkungen des Kindes.

Weitere Information zur Anerkennung finden Sie im eidgenössischen Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz.

Ort der Anerkennung
Die Anerkennung kann durch jedes schweizerische Zivilstandsamt beurkundet werden. Wenn allerdings ein Bezug zum Ausland besteht, sind nur das Zivilstandsamt am Geburtsort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes sowie das Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Heimatort von Vater und Mutter zuständig.

Erforderliche Dokumente für die Beurkundung der Anerkennung
Damit wir die Beurkundung der Anerkennung vorbereiten können, benötigen wir von Vater und Mutter folgende Dokumente: Sind Sie Schweizer Bürger:in, benötigen wir eine gültige ID-Karte oder einen gültigen Pass. Falls Sie ausländischer Staatsangehörigkeit sind, benötigen wir für Ihre Registrierung im schweizerischen Personenstandsregister Dokumente aus Ihrem Heimatland. Welche genau, geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt.

Beurkundung der Anerkennung
Wir bitten Sie, den Termin für die Beurkundung der Anerkennung mit uns vorgängig telefonisch zu vereinbaren. Bevor der Anerkennende die Anerkennungsurkunde unterzeichnet, muss er die Rechtsbelehrung lesen und unterzeichnen.

Kontakt

Zivilstandsamt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 32
zivilstandsamt@emmen.ch