Haupinhalt

Die Gewährleistung von Sicherheit ist eine zentrale, öffentliche Aufgabe, um den Anforderungen einer modernen, fortschrittlichen Gemeinde gerecht werden zu können, sei es zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Verwaltungsmitarbeitenden oder der öffentlichen Infrastruktur im Rahmen von Ruhe, Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum.

Das Departement Sicherheit koordiniert Massnahmen zu Gunsten der Bevölkerung im Zusammenhang mit Ruhe, Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum und ist Ansprechpartner für sicherheitsspezifische Anliegen aus der Bevölkerung.

Innerhalb der Gemeindeverwaltung Emmen nimmt es eine Querschnittsfunktion wahr und ist die zentrale Fachstelle für sämtliche Sicherheitsfragen und Anliegen der Verwaltungsangestellten. Als Ansprechpartner für alle Direktionen unterstützt das Departement Sicherheit Führungspersonen und Mitarbeitende in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten und ist verantwortlich für die Um- und Durchsetzung der Branchenlösung VERWALTUNG des schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Es erbringt verwaltungsinterne Dienstleistungen im Rahmen von Ausbildung, Gefahrenanalysen und Massnahmenplanungen, bearbeitet sicherheitspolitische Fragen und bereitet entsprechende Erlasse und Stellungnahmen für den Gemeinderat vor.

Neuigkeiten

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Feuerwehrdienst

Die Feuerwehr Emmen schützt und rettet. Ich bin dabei! Und Du? www.feuerwehr-emmen.ch …
Die Feuerwehr Emmen schützt und rettet.
Ich bin dabei! Und Du?

www.feuerwehr-emmen.ch
Feuerwehr Emmen
Feuerwehr Emmen

Schiesswesen und Schiesspflicht

Die Gemeinden sind gemäss Militärgesetzgebung verpflichtet, ihren Schützen eine solche Anlage zur Verfügung zu stellen. Betreiber sind die Schiessvereine. Diese Schiessanlagen dienen gl…
Die Gemeinden sind gemäss Militärgesetzgebung verpflichtet, ihren Schützen eine solche Anlage zur Verfügung zu stellen. Betreiber sind die Schiessvereine.

Diese Schiessanlagen dienen gleichzeitig der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht und dem privaten Schiesssport.

Die Zuständigkeit des Amtes für Militär und Zivilschutz beschränkt sich auf das ausserdienstliche Schiesswesen.

Das Schiessen ist ein immissionsträchtiger Sport. Wir sind uns dessen bewusst und nehmen die Probleme rund um die Sicherheit, den Lärm- und Bodenschutz ernst.
Mit dem Ziel, umfassende und langfristig tragfähige Lösungen zu finden, arbeiten wir eng mit unseren Partnern zusammen

Schiesspflicht
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich die obligatorische Schiessübung.

Subalternoffiziere haben bis und mit dem 34. Altersjahr eine obligatorische Schiessübung zu absolvieren.

Schiesspflichtige Frauen haben die Schiesspflicht auch zu erfüllen.

Die Schiesspflicht ist jeweils vom 1. April bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen resp. den Nachschiesskurs gemäss öffentlichen Publikationen (Plakat, Amtsblatt) zu bestehen.

Hier geht es zur Schiessanlage Hüslenmoos.

Videoüberwachung

Die Videoüberwachung bezweckt das Verhindern und Ahnden von strafbaren Handlungen. Sie erfolgt bei Vergehen und Verbrechen in Koordination mit der Luzerner Polizei. Nähere Bestimmungen s…

Die Videoüberwachung bezweckt das Verhindern und Ahnden von strafbaren Handlungen. Sie erfolgt bei Vergehen und Verbrechen in Koordination mit der Luzerner Polizei. Nähere Bestimmungen sind im Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Emmen festgehalten.

Reglement Videoüberwachung
Reglement Datenschutz

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