Haupinhalt

Sie finden umfassende Informationen zu allen Umweltthemen auf den Websites der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern und des Bundesamtes für Umwelt.

Lärmschutz

Gemäss Umweltschutzgesetz USG muss Lärm durch Massnahmen an der Quelle bekämpft werden.

Strassenlärm ist ein Dauerthema. Die aktuellen Lärmbelastungen durch Strassenlärm sind im Geoportal des Kantons ersichtlich. Möglichkeiten zur Lärmreduktion sind der Einbau von leisen Strassenbelägen, Temporeduktionen und Lärmschutzwände. Aktuell läuft das Projekt zur Lärmsanierung von Gemeindestrassen.

Fluglärm des Militärflugplatz Emmen: Zuständige Behörde für den Lärmschutz bzw. den Vollzug der Lärmschutzverordnung ist das eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Betreiberin des Flugplatzes ist die Schweizer Luftwaffe. Reklamationen wegen Fluglärm sind direkt an das Flugplatzkommando Emmen zu richten: Tel.: 058 461 31 11, E-Mail: triage-flpl-emm.lw@vtg.admin.ch

Bahnlärm: Durch Emmen führen die Bahnlinien von Emmenbrücke Richtung Waldibrücke und Lenzburg sowie die Nord-Süd-Achse von Basel ins Tessin. Der Schwerpunkt bei den Massnahmen gegen Bahnlärm liegt bei der Verbesserung von Rollmaterial und Schienen. Im Emmen wurde bis 2013 der Bereich zwischen Chörbli und Rothenburg Dorf mit Schallschutzwänden lärmsaniert. 

Betriebslärm: Viele Gewerbebetriebe verursachen Lärm, sei es durch die Produktion oder die Logistik. Der Kanton und die Gemeinde teilen sich die Aufsichtspflicht über die lärmemittierenden Betriebe.

Schiesslärm: Der Schiessstand im Hüslenmoos wird hälftig von der Armee und der Gemeinde betrieben. Er wurde 2009 umfassend saniert und entspricht den heute gültigen Lärmvorschriften.

Luftreinhaltung
In der Luftreinhaltung wurde in den letzten Jahrzehnten viel erreicht. Probleme bereiten heute das Ozon im Sommer und der Feinstaub im Winter.

Der Gemeinde obliegt in diesem Bereich die Kontrolle sämtlicher Öl- und Gasheizungen bis 350 kW und der Holzheizungen bis 70 kW. Die Administration der Kontrolle hat die Gemeinde Emmen an den Feuerungskontrolleur delegiert: Willy Kirchhofer, Hasenmoosstrasse 1, 6023 Rothenburg, Tel. 041 281 36 86.

Gewässerschutz
Beeinträchtigungen der Gewässer entstehen heutzutage vor allem durch bauliche Massnahmen (Begradigungen, Einengungen), durch Abtrag von Dünger und Giftstoffen aus der Landwirtschaft sowie durch Unfälle.

Den baulichen Einzwängungen versucht man mit Renaturierungen und Sicherstellung von genügend breiten Gewässerräumen in der Raumplanung entgegenzuwirken. Auch Hochwasserschutzmassnahmen müssen den Gedanken der Renaturierung in ihre Planung aufnehmen. In Emmen befindet sich das Hochwasserschutzprojekt Kleine Emme in der Umsetzung, das Hochwasserschutzprojekt Reuss in der Planung.

Boden / Altlasten
Der Boden wird vor allem über physikalische Effekte oder chemischen Eintrag belastet. Zu den physikalischen Effekten zählen zum Beispiel Verdichtung oder Erosion durch Bewirtschaftung oder auch die Bodenversiegelung. Zu den chemischen Einträgen zählen Belastungen durch Luftverschmutzung/Streuewirkung oder durch Unfälle.

Durch die Erfolge in der Luftreinhaltung haben sich die diffusen Einträge von z.B. Schwermetallen wie Blei stark verringert. Im Moment kämpft man gegen zu viel Stickstoffeintrag in den (Wald-)Boden durch zu viel Stickstoff in der Luft (Stickstoff aus Autoabgasen oder Gülleaustrag in der Landwirtschaft).

Das Verzeichnis der belasteten Standort (Altlasten-Kataster) finden Sie auf der Website des Kantons.

Lichtverschmutzung
Seit der Einführung des elektrischen Lichts werden die Nächte immer heller. Inzwischen ist bekannt, dass zu viel Licht vielen nachtaktiven Tieren schadet. Ausserdem lassen sich die Sterne am Nachthimmel nur mehr schwer erkennen. Deswegen muss Licht in der Nacht gezielt eingesetzt werden. Die Checkliste zählt auf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

Feuerungskontrolle

Zu Fragen rund um Betrieb und Unterhalt von Öl- und Gasheizungen sowie kleinen Holzfeuerungen gibt der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Emmen gerne Auskunft. Willy Kirchhofer Hasenmoos…
Zu Fragen rund um Betrieb und Unterhalt von Öl- und Gasheizungen sowie kleinen Holzfeuerungen gibt der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Emmen gerne Auskunft.

Willy Kirchhofer
Hasenmoosstrasse 1
6023 Rothenburg
Tel. 041 281 36 86

Gewässerschutz

Stellen Sie eine Gewässerverschmutzung fest, kontaktieren Sie uns oder direkt die Polizei (Telefon 117). Die Polizei klärt das Ereignis ab und sichert die Beweise. Ausserhalb der Bürozei…
Stellen Sie eine Gewässerverschmutzung fest, kontaktieren Sie uns oder direkt die Polizei (Telefon 117). Die Polizei klärt das Ereignis ab und sichert die Beweise. Ausserhalb der Bürozeiten ist in jedem Fall die Polizei zuständig.

Haben Sie weitere Fragen rund um den Schutz der Gewässer, kontaktieren Sie uns.

Lärmschutz

Gemäss der Lärmschutzverordnung gelten die Zeiträume zwischen 07.00 – 12.00 Uhr und zwischen 13.00 - 19.00 Uhr von Mo - Sa als Betriebszeiten, in denen lärmige Arbeiten ausgeführt werden…
Gemäss der Lärmschutzverordnung gelten die Zeiträume zwischen 07.00 – 12.00 Uhr und zwischen 13.00 - 19.00 Uhr von Mo - Sa als Betriebszeiten, in denen lärmige Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Der Samstag gilt als Werktag.
Als Nachtruhe gilt der Zeitraum zwischen 22.00 - 06.00 Uhr.

In akuten Fällen ausserhalb der Bürozeiten kontaktieren Sie die Polizei (Telefon 117). Für die Einhaltung der Nachtruhe ist ausschliesslich die Polizei zuständig.

Über die Regelungen in Mehrfamilienhäusern gibt die Hausordnung Auskunft.

Stellen Sie weitere aussergewöhnliche Lärmbelästigungen fest oder möchten Sie mehr zum Thema wissen, kontaktieren Sie uns.

Lichtverschmutzung

Künstliches Licht macht uns Menschen unabhängig vom naturgegebenen Wechsel zwischen Tag und Nacht. Gleichzeitig erhöht Kunstlicht die Sicherheit in der nächtlichen Dunkelheit. Übermässig…

Künstliches Licht macht uns Menschen unabhängig vom naturgegebenen Wechsel zwischen Tag und Nacht. Gleichzeitig erhöht Kunstlicht die Sicherheit in der nächtlichen Dunkelheit. Übermässiges Kunstlicht kann jedoch nachtaktive Tiere beeinträchtigen und auch den Menschen erheblich belästigen. 

Mit einfachen Massnahmen können negative Auswirkungen vermindert werden, ohne auf eine ausreichende Aussenbeleuchtung verzichten zu müssen. Der 5-Punkte-Check hilft weiter:

  1. Notwendigkeit: Macht eine Beleuchtung überhaupt Sinn?
  2. Abschirmung: Wird nur das gewünschte Objekt beleuchtet?
  3. Richtung: Strahlt das Licht von oben nach unten?
  4. Beleuchtungsstärke: Wird nur so stark wie nötig beleuchtet ?
  5. Zeitliche Begrenzung: Brennt das Licht nur dann, wenn es gebraucht wird?

Stellen Sie aussergewöhnliche Lichtverschmutzungen fest oder möchten Sie mehr zum Thema wissen, kontaktieren Sie uns.

Luftreinhaltung

Vom 1. November bis zum 31. März herrscht ein generelles Verbot, im Freien Wald-, Feld- oder Gartenabfälle zu verbrennen (§ 17a der kant. Umweltschutzverordnung). Über den Betrieb von G…
Vom 1. November bis zum 31. März herrscht ein generelles Verbot, im Freien Wald-, Feld- oder Gartenabfälle zu verbrennen (§ 17a der kant. Umweltschutzverordnung).

Über den Betrieb von Grillstationen auf Balkonen gibt unter Umständen die Hausordnung Auskunft.

Stellen Sie sonstige Belästigungen fest oder möchten Sie weitere Informationen zu dem Thema, kontaktieren Sie uns.

Umweltschutz

Sie haben Fragen rund um die Themen Natur und Umwelt, die Entsorgung oder den technischen Umweltschutz? Die Umweltschutzstelle fördert mit Projekten den Bezug zur Umwelt und Natur und w…
Sie haben Fragen rund um die Themen Natur und Umwelt, die Entsorgung oder den technischen Umweltschutz?

Die Umweltschutzstelle fördert mit Projekten den Bezug zur Umwelt und Natur und wertet den Lebens - und Naturraum für Mensch, Tier und Pflanzen auf.
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