Haupinhalt

Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

Die Sprechstunde soll der Bauherrschaft und den Projektverfassern als Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung dienen. In diesem Rahmen werden weder abschliessende Stellungnahmen abgegeben noch baurechtliche Prüfung vorgenommen. Die abschliessende und verbindliche Prüfung eines Bauprojekts erfolgt erst nach Vorliegen des definitiven Baugesuchs.

Fragen zur Bepflanzung entlang von Privatgrenzen sind durch den Friedensrichter zu klären, da die Abstandsvorschriften im Privatrecht (EG ZGB) geregelt sind.