Haupinhalt

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde die öffentliche Hand verpflichtet, den Teil der Pflegekosten zu übernehmen, der nicht durch die obligatorische Krankenversicherung sowie den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger der Spitex abgedeckt ist. Die Gemeinde Emmen ist zuständig, wenn die betroffenen Personen ihren gesetzlichen Wohnsitz in Emmen haben.

Ab dem 1. Januar 2023 werden die Ansprüche auf Pflegerestkosten nur noch digital geprüft und ausgerichtet.

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Für die Geltendmachung von Pflegerestkosten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Emmen muss vorerst das Formular «Ansprechperson_Login mexco ambulant» oder «stationär» ausgefüllt und der Gemeinde Emmen / Pflegefinanzierung (pflegefinanzierung@emmen.ch) eingereicht werden.

Anschliessend erhalten die Leistungserbringer die Logindaten der Web-Plattform «mexCo». Die Leistungserbringer füllen das Excel-File «Pflegerestkosten Abrechnungsformular stationär» bzw. «Pflegerestkosten Abrechnungsformular ambulant» aus und laden es monatlich via Web-Plattform «mexCo» hoch.

Excel-Liste

  • Das Excel-File darf nicht abgeändert werden
  • Pro Leistungserbringer gibt es nur eine ZSR-Nr.
  • Pro Excel-File darf nur eine ZSR-Nr. verwendet werden

Hinweis: Es dürfen nur diejenigen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die von den Krankenversicherungen übernommen werden.

Kostengutsprachen
Die Einreichung einer Kostengutsprache ist nicht mehr erforderlich. Sollte die Gemeinde Emmen nicht zuständig sein, erhält der Leistungserbringer eine entsprechende Nachricht. Möchte ein Leistungserbringer in einem Einzelfall die Anspruchsberechtigung vorgängig abklären, kann dies mittels Formular «Abklärung Zuständigkeit Emmen» erfolgen.

Die Gemeinde Emmen garantiert bei Zuständigkeit die Übernahme der aktuell gültigen Restfinanzierungskosten der anfragenden Institution für die Pflegestufen 1 bis 12, höchstens aber bis zu den im jeweiligen Abrechnungsjahr geltenden Restfinanzierungstarifen der gemeindeeigenen Pflegeheime Betagtenzentren Emmen AG.

Doppelte Patientenbeteiligung
Bei stationären und ambulanten Leistungen am gleichen Tag werden die stationären Patientenbeteiligungen angerechnet. Wenn bereits ein anderer Leistungserbringer am gleichen Tag für die gleiche Person die Patientenbeteiligung verrechnet hat, wird der zu viel bezahlte Betrag dem Leistungsbezüger zurückerstattet.

Nach erfolgreicher Prüfung werden die Restkosten ausgerichtet und die Leistungserbringer erhalten eine Leistungszusammenstellung.

Name
01_Ansprechperson_Login_mexco_ambulant.docx Download 0 01_Ansprechperson_Login_mexco_ambulant.docx
02_Ansprechperson_Login_mexco_stationar.docx Download 1 02_Ansprechperson_Login_mexco_stationar.docx
03_Pflegerestkosten_Abrechnungsformular_ambulant.xlsx Download 2 03_Pflegerestkosten_Abrechnungsformular_ambulant.xlsx
04_Pflegerestkosten_Abrechnungsformular_stationaer.xlsx Download 3 04_Pflegerestkosten_Abrechnungsformular_stationaer.xlsx
05_Abklarung_Zustandigkeit_Gemeinde_Emmen.docx Download 4 05_Abklarung_Zustandigkeit_Gemeinde_Emmen.docx
Gesuch doppelt bezahlte Patientenpauschale_Formular Download 5 Gesuch doppelt bezahlte Patientenpauschale_Formular
Taxordnung 2024 BZE AG Download 6 Taxordnung 2024 BZE AG