Haupinhalt

Ist eine erwachsene Person nicht mehr dazu in der Lage, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen, und reicht die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch ihre Familie, andere ihr nahestehenden Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht (mehr) aus oder erscheint diese Unterstützung von vornherein als ungenügend, so kann sich die betroffene Person oder ihr Umfeld an die Erwachsenenschutzbehörde wenden. Diese prüft die Sachlage, stellt bei Bedarf die unmittelbar notwendige Unterstützung sicher und errichtet in der Folge – sofern notwendig – die erforderlichen, auf den Einzelfall massgeschneiderten und dem Zweck dienende Erwachsenenschutzmassnahmen.