Haupinhalt

private Mandatstragende (priMas)

Die Beistandschaften im Kindes- und Erwachsenenschutz werden alle durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet. Sie werden durch Mitarbeitende der Berufsbeistandschaft Kreis Emmen geführt. Im Bereich des Erwachsenenschutzes ist es möglich private Mandatstragende (priMas) einzusetzen.
Das Amt und die Aufgaben der PriMas werden grundlegend im schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Die PriMas haben von der KESB definierte Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Rechnungsführung nach kantonalen Vorgaben, die Berichterstattung, sowie die Begleitung und Vertretung der verbeiständeten Person. Alle Beistandspersonen erfüllen ihre Aufgaben im Interesse der betroffenen Person, berücksichtigen deren Meinung und achten – wenn möglich – deren Willen, das Leben nach ihren Fähigkeiten und nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
PriMas werden in der Regel für Personen eingesetzt, bei welchen die Erledigung von administrativen und finanziellen Angelegenheiten im Vordergrund steht.

https://www.kokes.ch/de/publikationen/prima-modell-handbuch