Haupinhalt

Abmeldungen sind innert 14 Tagen seit Umzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle bekannt zu geben oder via eUmzug mitzuteilen oder wir bitten Sie uns zu kontaktieren, damit wir eine individuelle Lösung finden können.

Bei der Abmeldung via eUmzug senden wir Ihren Heimatschein (bei Schweizer Bürger) per Post direkt an Ihre neue Wohngemeinde.

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Bürger

  • Schriftenempfangsschein und/oder
  • Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte)
  • neue Wohnadresse


Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis und/oder
  • Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte)
  • neue Wohnadresse