Abnahme Kanalisation
Zuständige Direktion: Direktion Bau und Umwelt
Zuständiges Amt: Departement Tiefbau und Werke Zuständiger Bereich: Tiefbau und Siedlungsentwässerung Verantwortlich: 24 Stunden vor dem Eindecken der Leitungen ist der Bereich Tiefbau und Siedlungsentwässerung telefonisch zu benachrichtigen, damit diese auf Übereinstimmung mit den genehmigten Plänen kontrolliert werden können. Bei Unterlassung der Meldung kann der Gemeinderat die Freilegung der Leitungen auf Kosten des Bauherrn verlangen.
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