Haupinhalt

Telefonische Adressauskünfte erhalten nur Amtsstellen.

Privatpersonen erhalten Adressauskünfte nur auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis (Mahnung, offene Rechnung, etc.).

Gemäss Gebührentarif der Einwohnerkontrolle Emmen werden Gebühren für die schriftlichen Adressauskünfte wie folgt verrechnet:

Fr. 15.00 für eine Adressauskunft