Haupinhalt

Akontorechnung
Im Mai wird die Akontorechnung für das laufende Steuerjahr verschickt. Sie basiert auf Erfahrungszahlen der Vorjahre oder auf der aktuellen Steuererklärung. Die Akontorechnung ist die provisorische Berechnung für das laufende Steuerjahr. Sollte sich Ihr Einkommen und/oder Vermögen spürbar verändern, ist es zweckmässig, die Auswirkung auf die geschuldeten Steuern zu überprüfen. Nehmen Sie in diesem Falle mit uns Kontakt auf und teilen uns die neuen Faktoren mit.

Vorauszahlungen sind bereits ab Januar des jeweiligen Jahres möglich. Sollten Sie Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese hier direkt anfordern.

Schlussrechnung
Mit der Veranlagungsverfügung erhalten Sie die definitive Schlussrechnung. Diese ist innert 30 Tagen zu begleichen. Sollte es nicht möglich sein den Ausstand innert dieser Frist zu begleichen, können Sie ein Stundungsgesuch einreichen.

Fälligkeiten / Zinsen
Die Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Steuerjahres sind jeweils bis 31. Dezember zahlbar. Auf Vorauszahlung bzw. zuviel bezahlten Steuern wird ab Zahlungseingang ein positiver Ausgleichs-zins gewährt. Ein negativer Ausgleichszins ist für alle offenen Rechnungsbeträge ab dem jeweiligen Zahlungstermin bis zur Stellung der Schlussrechnung geschuldet. Ein Verzugszins wird belastet wenn die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen seit Zustellung der Rechnung bezahlt wird.