Haupinhalt

Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Zuständig dafür ist der Gemeindeschreiber und die Gemeindeschreiber-Substituten. Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich an unserem Schalter erscheinen.

Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen:

  • Identitätskarte (ID) oder Reisepass
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original


Wichtig: Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter 041 268 02 53.

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