Haupinhalt

Bewilligung temporärer Reklamen auf Grundeigentum der Gemeinde Emmen

Bitte senden Sie das Gesuch für das Anbringen von temporären Reklamen auf Grundeigentum der Gemeinde Emmen an folgende Adresse:

Gemeinde Emmen
Direktion Finanzen, Immobilien und Sport
Bereich Immobilien
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke

Wir machen Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass für alle übrigen Reklamegesuche auf dem Gemeindegebiet das Einverständnis des jeweiligen Grundstückeigentümers eingeholt werden muss. Temporäre Reklamen für gewerbliche Zwecke, örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe und Ausstellungen über 1,2 m2 ebenso wie für Wahlen und Abstimmungen über 3,5 m2 Fläche bedürfen zudem einer Baubewilligung und der Reklameverordnung des Kantons Luzern vom 3. Juni 1997. Das Gesuchsformular für diese Bewilligungen ist unter nachfolgendem Link zu finden.

Link: Reklamegesuch