Haupinhalt

Kanalisationsgesuch - Bearbeitung und Bewilligung

Für jeden direkten oder indirekten Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz, für jeden Umbau oder jede Abänderung eines bestehenden Anschlusses sowie für die Ableitung von nicht verschmutztem Abwasser ist vorher die Bewilligung des Departements Tiefbau und Werke / Siedlungsentwässerung einzuholen.
Diese Bewilligung ist mittels Baubewilligungsformular zu beantragen.

Siedlungsentwässerungsreglement für die Gemeinde Emmen (pdf, 68.5 kB)
Bauvorschriften zum Siedlungsentwässerungsreglement (pdf, 26.1 kB)