Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
In der Regel erfolgt die Erbteilung durch die Erben privat. Je nach Situation kann eine amtliche Mitwirkung durch die Teilungsbehörde von Gesetzes wegen oder auf Verlangen der Erben notwendig sein. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat die Teilungsbehörde in den aufgelisteten Fällen bei der Erbteilung amtlich mitzuwirken:
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Teilungsamt | 041 268 04 10 | teilungsamt@emmen.ch |