Nutzungsänderungen
Zuständige Direktion: Direktion Bau und Umwelt
Zuständiges Amt: Departement Planung und Hochbau Zuständiger Bereich: Baubewilligungen Verantwortlich: Gasser, Urs Eine Umnutzung muss zonenkonform sein. Die Nutzungsänderung erfordert eine baurechtliche Prüfung. Diese wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt.
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