Haupinhalt

Das Sammeln von Gaben wie Geld, Naturalien und Gutscheinen ist - sofern öffentlich oder von Haus zu Haus durchgeführt - bewilligungspflichtig.

Hier finden Sie weitere Informationen und die Ansprechpartner falls Ihre Organisation beispielweise den Verkauf von Abzeichen oder anderen Gegenständen plant.