Haupinhalt

Für die gesunde Entwicklung des Kindes tragen grundsätzlich die Eltern die Verantwortung. Ergeben sich in der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen Schwierigkeiten, welche die Familie nicht selber zu lösen vermag, können sich die Betroffenen an Drittpersonen oder Fachstellen (z.B. Regionale Jugend- und Familienberatung (JFB), Schulsozialarbeit, Schulpsychologischer Dienst usw.) wenden. Reichen die Bemühungen der Familie, anderer Bezugspersonen oder Fachstellen nicht aus, oder erscheinen sie zum vornherein aussichtslos, und ist das Kindeswohl potentiell gefährdet, ordnet die Kindesschutzbehörde nach Möglichkeit in Absprache, jedenfalls aber unter Miteinbezug der Eltern die im konkreten Einzelfall notwendigen Kindesschutzmassnahmen an.