Haupinhalt

Die Eltern sorgen gemeinsam, ein jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt des Kindes in Form von Pflege, Erziehung und Geldzahlung. Sie tragen dabei die Kosten für den unmittelbaren Lebensunterhalt wie Kleidung und Nahrung sowie insbesondere von Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen. Mit der per 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetzesrevision wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gestärkt und ergänzt. Neu hat das Kind Anspruch auf Betreuungsunterhalt, d.h. auf den Ersatz von Kosten, welche durch seine Eigenbetreuung entstehen.

Für weitergehende Informationen wird auf das Merkblatt Kindesunterhalt verwiesen.