Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Tätigkeiten und Aufgaben des Steueramts:
Fristerstreckung Eingabe Steuererklärung
Die Verlängerung der Eingabefrist für die Steuererklärung können Sie jederzeit unter steuern.lu.ch mit der e-Fristerstreckung selbständig bis maximal 31. August tätigen. Für weitere Fristverlängerungen wenden Sie sich direkt an das Gemeindesteueramt.
Inkasso
Das Inkasso fordert Steuerausstände ein, bewirtschaftet die Verlustscheine und kann mit Schuldnern Zahlungsabkommen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen und Weisungen des Gemeinderats treffen.
Falls Sie eine Rechnung gegenüber der Gemeinde Emmen nicht fristgerecht bezahlen können, wenden Sie sich an die Inkasso-Mitarbeitenden und reichen Sie ein Stundungsgesuch ein.
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Direkt zum Online-Dienst Stundungsgesuch/Ratenzahlung.
Kontakt
Inkasso Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
E-Mail inkasso@emmen.ch
Tel. 041 268 01 20