Haupinhalt

Tätigkeiten und Aufgaben des Steueramts:

  • Erstellung der Steuerveranlagungen für natürliche Personen (Unselbständigerwerbende, nicht Erwerbstätige und Rentner sowie beschränkt Steuerpflichtige)
  • Erhebung der Staats-, Gemeinde-, Bundes- und Kirchensteuern
  • Vorbereitung der Steuererlass-Entscheide zu Handen der Erlasskommission
  • Unterstützung der Dienststelle Steuern bei der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens

Fristerstreckung Eingabe Steuererklärung
Die Verlängerung der Eingabefrist für die Steuererklärung können Sie jederzeit unter steuern.lu.ch mit der e-Fristerstreckung selbständig bis maximal 31. August tätigen. Für weitere Fristverlängerungen wenden Sie sich direkt an das Gemeindesteueramt.

Inkasso
Das Inkasso fordert Steuerausstände ein, bewirtschaftet die Verlustscheine und kann mit Schuldnern Zahlungsabkommen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen und Weisungen des Gemeinderats treffen.

Falls Sie eine Rechnung gegenüber der Gemeinde Emmen nicht fristgerecht bezahlen können, wenden Sie sich an die Inkasso-Mitarbeitenden und reichen Sie ein Stundungsgesuch ein.

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Direkt zum Online-Dienst Stundungsgesuch/Ratenzahlung.

Kontakt
Inkasso Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
E-Mail inkasso@emmen.ch
Tel. 041 268 01 20

Kontakt

Steueramt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 30
steueramt@emmen.ch
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