Haupinhalt

12. Februar 2017
Das «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» wurde von der Emmer Stimmbevölkerung mit 59.82 % angenommen. Somit tritt das Reglement in Kraft und betroffene Grundstücke können nur noch im Baurecht abgegeben werden. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 39 %.
Die Emmer Stimmbevölkerung stimmte dem «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» mit 3'676 zu 2'469 Stimmen zu. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 39 %. Bei dem Reglement handelt es sich um den Umsetzungsvorschlag der am 28. Februar 2016, in der Form der allgemeinen Anregung, angenommenen Gemeindeinitiative «Bodeninitiative – Boden behalten und Emmen gestalten». Die Erarbeitung eines Umsetzungsvorschlags lag beim Gemeinderat. Dazu hat er ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Parteien, Vereine und interessierte Personen machten von der Mitsprachemöglichkeit Gebrauch und brachten ihre Ansichten ein. Aus diesen Stellungnahmen und den Vorarbeiten des Gemeinderates ist das «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» entstanden. Dieses Reglement wurde anschliessend dem Einwohnerrat zur Beratung unterbreitet. Dieser hat den Stimmberechtigten die Ablehnung des Reglements empfohlen.

Grundstücke können nur noch im Baurecht abgegeben werden
Durch die Annahme des Reglements können Grundstücke im Eigentum der Gemeinde nicht mehr verkauft, sondern Dritten ausschliesslich im Baurecht zur Nutzung überlassen werden. In folgenden Ausnahmefällen ist ein Verkauf dennoch möglich:
  • bei der Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben des Kantons oder des Bundes;
  • bei Kleingrundstücken, deren Fläche 100 Quadratmeter nicht übersteigt;
  • und bei der Abgabe von Grundstücken an gemeindeeigene Betriebe oder an gemeinnützige Organisationen.
Sonstige gemeindeeigene Grundstücke können nur unter der Voraussetzung, dass in den vergangenen fünf Jahren ein vergleichbares Grundstück erworben wurde, verkauft werden. Der Tausch von Grundstücken ist jedoch weiterhin möglich. Diese müssen in Bezug auf Fläche, Nutzung und Wert vergleichbar sein. Das «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» tritt am 1. März 2017 in Kraft. Gemeindepräsident Rolf Born betont: «Mit der Annahme des Reglements zeigt die Emmer Stimmbevölkerung, dass sie neue Wege in der Bodenpolitik gehen will - als eine der ersten Gemeinden der Schweiz.»
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