Haupinhalt

Bestellen Sie bei den Einwohnerdiensten die notwendigen Bescheinigungen oder fordern Sie Ausweise an.

Pässe und Identitätskarten
Pässe und Identitätskarten werden beim Passbüro des Kantons Luzern ausgestellt.
Bestellen Sie direkt via Online-Formular oder informieren Sie sich beim Passbüro Luzern über Fristen und erforderliche Unterlagen.

Ausweisverlust
Melden Sie einen Ausweisverlust wichtiger Dokumente wie Pass, Identitätskarte oder Führerausweise den zuständigen Stellen.

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 30
einwohnerkontrolle@emmen.ch

Ausweisverlust

Melden Sie einen Ausweisverlust (Pass, Identitätskarte, Ausländerauswei) den zuständigen Stellen und dem Polizeiposten Emmen Der Verlust eines Führer- bzw. Fahrzeugausweises muss direkt…
Melden Sie einen Ausweisverlust (Pass, Identitätskarte, Ausländerauswei) den zuständigen Stellen und dem Polizeiposten Emmen

Der Verlust eines Führer- bzw. Fahrzeugausweises muss direkt beim Strassenverkehrsamt gemeldet werden.

Erstellen von Erbenbescheinigungen

Nach dem Erbschaftsantritt der Erben und sofern gegen allfällige letztwillige Verfügungen keine Einsprachen erhoben wurden, werden die am Nachlass berechtigten Erben mittels Erbenbeschei…

Nach dem Erbschaftsantritt der Erben und sofern gegen allfällige letztwillige Verfügungen keine Einsprachen erhoben wurden, werden die am Nachlass berechtigten Erben mittels Erbenbescheinigung bestätigt.

Die Erbenbescheinigung wird benötigt, um über die Konten und Wertschriften bei den Banken verfügen zu können, diese umzuschreiben und zu saldieren. Des Weiteren wird sie für die Auszahlung von Versicherungsleistungen sowie für die Eigentumsübertragung von Grundstücken im Grundbuch etc. benötigt.

Interimsausweis/Heimatausweis

Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde zwecks Studien- bzw. Wochenaufenthalt einen Interimsausweis aus. Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt. Bez…
Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde zwecks Studien- bzw. Wochenaufenthalt einen Interimsausweis aus. Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Bezug am Schalter (persönlich)
Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
  • Wochenaufenthalt-Adresse
  • Die Gebühren betragen Fr. 23.00

Bezug am Schalter (durch Drittperson)
  • Amtlichen Ausweis der Drittperson (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
  • Vollmacht (für Ehepartner nicht notwendig)
  • Wochenaufenthalt-Adresse
  • Die Gebühren betragen Fr. 23.00

Online-Schalter

neuer Interimsausweis/Heimatausweis bestellen.
Die Gebühren betragen Fr. 28.00 inkl. Porto/Versand

Lebensbestätigung

Mit der Lebensbestätigung wird bezeugt, dass eine Person am Leben ist. Meistens wird sie für einen Rentenbezug benötigt. Wenn Sie eine Lebensbestätigung benötigen, kommen Sie persönlich…
Mit der Lebensbestätigung wird bezeugt, dass eine Person am Leben ist. Meistens wird sie für einen Rentenbezug benötigt.

Wenn Sie eine Lebensbestätigung benötigen, kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Emmen vorbei.

Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
  • Die Gebühren betragen Fr. 12.00

Wohnsitzbestätigung

Die Wohnsitzbestätigung ist ein Auszug aus dem Einwohnerregister und bescheinigt den Wohnsitz und die Wohndauer. Der einfachste Weg ist es, die Wohnsitzbestätigung im Online-Schalter …

Die Wohnsitzbestätigung ist ein Auszug aus dem Einwohnerregister und bescheinigt den Wohnsitz und die Wohndauer.

Der einfachste Weg ist es, die Wohnsitzbestätigung im Online-Schalter zu bestellen

  • Die Gebühren betragen Fr. 17.00 inkl. Porto/Versandkostenpauschale

 

Für den persönlichen Bezug am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)

Die Gebühren betragen Fr. 12.00


Für den Bezug am Schalter durch Drittperson nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Amtlichen Ausweis der Drittperson (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
  • Vollmacht (für Ehepartner nicht notwendig)

Die Gebühren betragen Fr. 12.00

 

Wohnungsausweis

Gemäss Registerharmonisierung sind die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg, Wohnun…
Gemäss Registerharmonisierung sind die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg, Wohnungsidentifikator (EWID) zu führen und diese Identifikatoren den Mieterinnen und Mietern in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen (vgl. § 12 Abs. 1 und 2 Registergesetz, SRL Nr. 25).

Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde (vgl. § 2a Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt, SRL Nr. 5).

Dieser „Luzerner Wohnungsausweis“ kann als PDF heruntergeladen werden.

Das Merkblatt Wohnungsausweis (PDF) fasst die wesentlichen Informationen zusammen und bietet Hilfestellung beim korrekten Ausfüllen der Wohnungsausweise.