Haupinhalt

Voraussetzungen zur Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländern
Sie haben einen Aufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Notwendig sind zudem 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Emmen während den letzten 5 Jahren vor Einreichung, wobei 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches. Sie geniessen einen guten Ruf, verständigen sich in Deutsch, pflegen Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern und interessieren sich für das Zusammenleben in der Gemeinde Emmen. Zudem respektieren Sie die Werte der Bundesverfassung und beachten die Rechtsordnung.

Verfahren für ausländische Staatsangehörige
Wir informieren Sie gerne über die massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die Einreichung des Gesuchformulars benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister
  • Nachweis Aufenthalt / Wohnsitzbestätigungen
  • Fotokopien des Ausländerausweises und des Reisepasses
  • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten drei Jahre

Die nötigen Formulare können bei der Gemeindekanzlei im 1. Obergeschoss der Gemeinde Emmen bezogen werden oder Sie melden sich telefonisch bei der Geschäftsstelle Einbürgerungen für ein Gespräch.

Erleichterte Einbürgerung
Voraussetzungen sind auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM ersichtlich.

Doppelbürgerrecht
Bitte beachten Sie, dass die Schweiz das Doppelbürgerrecht / die Mehrstaatlichkeit ohne Einschränkung erlaubt. Es gibt jedoch Staaten, deren Bürger und Bürgerinnen durch Einbürgerung in der Schweiz ihre Staatsangehörigkeit verlieren.

Die Broschüre "Der Bund kurz erklärt" bietet eine geeignete Hilfe für die Vorbereitung auf das Einbürgerungsgespräch. Nun gibt es die umfassenden Informationen auch als App für Tablets und Smartphones.

Beachten Sie auch das Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren.

Kontakt

Gut Alice
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 55
Fax 041 268 09 59
alice.gut@emmen.ch
Kost Michael
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 47
Fax 041 268 09 59
michael.kost@emmen.ch

Website
Talevi Dolores
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 21
Fax 041 268 09 59
dolores.talevi@emmen.ch

Website

Einbürgerungen von Schweizer Bürger:innen

Sie wohnen schon länger in Emmen und möchten gerne das Bürgerrecht von Emmen annehmen? Die Voraussetzungen sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt Einbürgerung von …

Sie wohnen schon länger in Emmen und möchten gerne das Bürgerrecht von Emmen annehmen? Die Voraussetzungen sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt Einbürgerung von Schweizer:innen (siehe Dokumente unten). Die Gesuchformulare für die Einbürgerung in Emmen können ebenfalls unten bei den Dokumenten heruntergeladen werden..

Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller (Kurzinformation)

Hier finden Sie unter Publikationen Informationen zum Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen, welche ersten Schritte Sie einleiten und an welche behörd…
Hier finden Sie unter Publikationen Informationen zum Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen, welche ersten Schritte Sie einleiten und an welche behördlichen Stellen Sie sich wenden müssen.
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Bürgerrechtskommission