Haupinhalt

Es wird zwischen öffentlichem und privatem Baurecht unterschieden. Die Gemeinde ist ausschliesslich für das öffentliche Baurecht zuständig.

Öffentliches Baurecht
Die übergeordneten Gesetze des Kantons Luzern sind im
Planungs- und Baugesetz PGB und der dazugehörenden 
Planungs- und Bauverordnung PBV geregelt.
Erläuternde Skizzen Ausgabe 1. Mai 2014 (PBG)
Skizzen Ausgabe 1. September 2002 (PBG)

Erläuterungen PBG und der PBV finden Sie hier.

Die kommunalen Bau-Gesetze finden sich im
Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Emmen
Zonenplan der Gemeinde Emmen (PDF 72 MB)

Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)

Privates Baurecht
Für Fragen zum privaten Baurecht (Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Grundbucheintragungen)wenden Sie sich bitte an das zuständige Friedensrichteramt Hochdorf. Die kommunalen Gesetze der Gemeinde Emmen finden Sie im BZR.

Meldekarten

Merkblätter
Geländer und Brüstungen bfu

Merkblatt Waldrand
Treppen bfu
Sicherheit im Wohnungsbau bfu
Tipps zur Sicherung von Kleingewässern bfu
Erstellung und Betrieb von privaten Schwimmbädern uwe
Einfriedungen, Gewächse und Kleinbauten
Richtlinien Solaranlagen
Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen FKS
Extensive Flachdachbegrünung
Umgebungsplan
Vogelglas, Schweizerische Vogelwarte
Entwässerung von Baustellen ZUDEK
Gebäudesanierung Vogel-/Fledermausfreundlich bafu
Bauten und Anlagen uwe
Entsorgung von Bauabfällen
Luftreinhaltung auf Baustellen BAFU
Baulärm-Richtlinie BAFU
Merkblatt Umgang mit Boden
Entwässerung von Baustellen
Bauen im Grundwassergebiet
Glas in der Architektur SIGAB/bfu
Brandschutzmerkblatt
Arbeiten auf Dächern
Lichtverschmutzung ZUDK
Merkblatt Neophyten auf Baustellen lawa
Versickerung von Regenwasser im Liegenschaftsbereich

Formulare
Entsorgungserklärung für Bauabfälle
Mustervorlage Bodenverwertung

Kontakt

Baubewilligungen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 11
baubewilligungen@emmen.ch

Baurechtliche Beratung

Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Sprech…
Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

Die Sprechstunde soll der Bauherrschaft und den Projektverfassern als Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung dienen. In diesem Rahmen werden weder abschliessende Stellungnahmen abgegeben noch baurechtliche Prüfung vorgenommen. Die abschliessende und verbindliche Prüfung eines Bauprojekts erfolgt erst nach Vorliegen des definitiven Baugesuchs.

Fragen zur Bepflanzung entlang von Privatgrenzen sind durch den Friedensrichter zu klären, da die Abstandsvorschriften im Privatrecht (EG ZGB) geregelt sind.

Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu Hochbau

Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren? Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu sicherheitstechnischen Fragen, damit Gefahrenquellen bereits im Voraus eliminiert werden können. …
Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren? Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu sicherheitstechnischen Fragen, damit Gefahrenquellen bereits im Voraus eliminiert werden können.

Nutzungsänderungen

Eine Umnutzung muss zonenkonform sein. Die Nutzungsänderung erfordert eine baurechtliche Prüfung. Diese wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt. …
Eine Umnutzung muss zonenkonform sein. Die Nutzungsänderung erfordert eine baurechtliche Prüfung. Diese wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt.