Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Die starke Zunahme der Anzahl Bikerinnen und Biker sowie Fahrten quer durch den Waldbestand führen zu erheblichen Störungen für Wildtiere, zu Schäden an Wegen und zu gefährlichen Situationen bei Waldarbeiten oder bei Begegnungen mit anderen Waldbesuchenden.
Im Wald gilt ein freies Betretungsrecht, jedoch kein freies Befahrungsrecht. Um störungsarme Lebensräume für Wildtiere zu erhalten und aus Respekt vor dem Waldeigentum, dürfen Biker und Bikerinnen gemäss Luzerner Waldgesetz ausschliesslich befestigte (geschotterte) oder als Bike-Weg signalisierte Waldwege befahren. Die gleiche Regelung gilt für Reiterinnen und Reiter.
Regeln für das Mountainbiken im Wald
erlaubt:
nur mit Bewilligung:
verboten:
Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Merkblatt "Biken und Bike-Anlagen im Wald".
Name | |||
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Biken_und_Bike-Anlagen_im_Wald.pdf | Download | 0 | Biken_und_Bike-Anlagen_im_Wald.pdf |