Haupinhalt

Projekt Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss liegt neu auf

11. September 2019
Der Kanton Luzern startet am 28. Oktober 2019 die Neuauflage des angepassten Projekts «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss». Das Projekt enthält diverse Anpassungen. Die Ziele und Massnahmen bleiben aber im Wesentlichen gleich. Die Projektunterlagen liegen bis am 26. November 2019 in den betroffenen Gemeinden auf.

Das neue Auflageprojekt ersetzt das erste 2016 aufgelegte Projekt. Die Ziele und Massnahmen bleiben im Wesentlichen gleich – es enthält aber diverse Anpassungen. Der Kanton berücksichtigt sowohl die Empfehlungen und Stellungnahmen der Expertengruppe und der Fachstellen, wie auch jene Anliegen aus den Einsprachen des ersten Auflageprojekts, die sich mit den Projektzielen vereinbaren liessen.

Projektbewilligung und Volksabstimmung sind nächste Schritte
Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einsprachen behandelt. Danach bewilligt der Regierungsrat das Projekt und beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit für die Realisierung des Vorhabens. Gemäss Auflageprojekt belaufen sich die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Reuss auf rund 195 Millionen Franken. Die naturnahe Gestaltung nach bundesrechtlichen Vorgaben erhöht einerseits die Sicherheit und schafft andererseits die Voraussetzungen für eine hohe finanzielle Beteiligung des Bundes gegen 80 Prozent. So bleiben die Kosten für den Kanton tragbar. Für einen Kredit über 25 Millionen Franken ist eine Volksabstimmung nötig. Diese findet voraussichtlich 2022 statt.

Zeitgemässer Hochwasserschutz für das Reusstal
Das Hochwasser von 2005 hat in den Gebieten der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken angerichtet. Der Kanton Luzern hat als Reaktion darauf Sofortmassnahmen angeordnet und im Auftrag des Kantonsrates das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze.

Die Aufweitung führt zu einer generellen Absenkung des Wasserspiegels und sorgt damit für den Hochwasserschutz. Wo Siedlungen und Infrastrukturen den benötigten Platz für die Aufweitung beschränken, werden bestehende Dämme erhöht sowie vereinzelt flache Dämme neu geschaffen. Die Aufweitung bietet jedoch nicht nur Schutz vor Hochwasser, sondern wertet den Raum auch ökologisch auf. Es entsteht ein neues Naherholungsgebiet und das Grund- und Trinkwasser wird gesichert.

Reuss
Hochwasserschutz und Renaturierung dank Aufweitung und Seitengerinne beim Schiltwald. (Bild: zvg)