Haupinhalt

Regionale Teilrichtpläne Detailhandel und Wanderwege

28. November 2019
Die Delegiertenversammlung von LuzernPlus hat zwei Regionale Teilrichtpläne genehmigt. Gemäss §8 PBV (Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern) und Artikel 10 der Statuten von LuzernPlus unterliegen diese Dokumente dem fakultativen Referendum.

Regionaler Teilrichtplan Detailhandel LuzernPlus
Mit dem Regionalen Teilrichtplan Detailhandel soll die Versorgung in den Agglomerationszentren und Ortskernen erhalten sowie gestärkt werden. Dazu werden die zulässigen Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte festgelegt sowie der regionale Einbezug geregelt.

Referendumsfrist: 30.11.2019 – 29.01.2020
(zu den Dokumenten)

Regionaler Teilrichtplan Wanderwege LuzernPlus
Mit dem Regionalen Teilrichtplan kann das Wanderwegnetz der Region Luzern gesichert und qualitätsvoll weiterentwickelt werden. Ein attraktives Wanderwegnetz ist unabdingbar für eine vielseitige Freizeit- und Erholungsregion.

Referendumsfrist: 30.11.2019 – 29.01.2020
(zu den Dokumenten)

Einkaufen Supermarkt
Name
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