Haupinhalt

29. Januar 2020
Am Mittwoch, 5. Februar 2020, wird von 13.30 bis 15 Uhr ein gesamtschweizerischer Sirenentest durchgeführt. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Getestet werden dabei sowohl die Sirenen für den Allgemeinen Alarm wie auch die Sirenen für den Wasseralarm, welche in der Nahzone unterhalb von Stauanlagen installiert sind. Grundsätzlich werden alle rund 5000 stationären und ein Teil der rund 2200 mobilen Sirenen getestet. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen.

Der Sirenentest findet statt am Mittwoch, 5. Februar 2020
13.30 bis 14 Uhr, Allgemeiner Alarm
14.15 bis 15 Uhr, Wasseralarm.

Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle (Alertswiss-App und –Webseite) eine Test-Alarmmeldung verbreiten.

Im Ernstfall richtig reagieren
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Alertswiss und auf Teletext, Seite 680.

Sirenentest
Am 5. Februar 2020 ertönen in der ganzen Schweiz wieder die Sirenen. (Bild: zvg)