Haupinhalt

Zusammenarbeit Kirchenvertreter und Gemeinderat

18. Januar 2016
Alle zwei Jahre treffen sich die Kirchenvertreter mit dem Gemeinderat Emmen. Im Zentrum standen dabei die Zusammenarbeit der Sozialberatung der Pfarreien mit der Wirtschaftlichen Sozialhilfe der Gemeinde, die Kooperation mit dem Zivilstandsamt und die Informationsmöglichkeiten für die Sommerlager an den Emmer Schulen.
Die Zusammenarbeit der römisch-katholischen Pfarreien, der reformierten Teilkirche Emmen-Rothenburg und der Gemeinde Emmen werden von allen Beteiligten positiv gewürdigt und basiert auch auf gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung für die Leistungserbringung für die Emmerinnen und Emmer. Gegenstand der regelmässig durchgeführten Gespräche bildeten im Jahr 2016 die Zusammenarbeit der Sozialberatung der Pfarreien mit dem Bereich Wirtschaftliche Sozialhilfe, die Zusammenarbeit der Pfarreien mit dem Zivilstandsamt, die Informationsmöglichkeiten der Jugendorganisationen für die Sommerlagen an den Emmer Schulen. Der Präsident des Kirchenrates der römisch-katholischen Kirche informierte auch über personellen Veränderungen, welche sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Pastoralraumes Emmen/Rothenburg für die Emmer Kirchen ergeben werden.
Die Vertreter der zwei Landeskirchen und der Gemeinderat konnten mit Befriedigung feststellen, dass die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Kirchen und der politischen Gemeinde in allen Bereichen sehr konstruktiv und problemlos erfolgen. Das nächste ordentliche Treffen findet im Januar 2018 statt.

Erfahrungs- und Informationsaustausch
Die Delegationen der reformierten Teilkirche Emmen-Rothenburg und der römisch-katholischen Kirchge-meinde Emmen treffen sich in einem Zwei-Jahresrhythmus mit dem Gemeinderat zu einem Erfahrungs- und Informationsaustauch. Die römisch-katholische Kirche ist die Organisation der Katholikinnen und Katholiken in der Kirchgemeinde Emmen. Die reformierte Kirche Emmen-Rothenburg ist eine Teilkirche der Reformierten Kirchgemeinde Luzern. Diese beiden Kirchen werden, neben der christ-katholischen Kirche, von der Kantonsverfassung als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt.
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