Haupinhalt

1. März 2017
Der Luzerner Regierungsrat hat den Bebauungsplan Seetalstrasse 11 der Gemeinde Emmen sowie die Aufhebung der Baulinie an der Seetalstrasse 11 genehmigt. Der Bebauungsplan ermöglicht eine Nachverdichtung an zentraler Lage.
Der Luzerner Regierungsrat hält in seinem Entscheid vom 27. Januar 2017 fest, dass der am 22. März 2016 vom Einwohnerrat Emmen beschlossene Bebauungsplan Seetalstrasse 11 sowie die Aufhebung der Baulinie an der Seetalstrasse im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung des Kantons Luzern sind und daher genehmigt werden. Der Regierungsrat genehmigt im Einzelnen:
  • den Bebauungsplan Seetalstrasse 11 der Gemeinde Emmen;
  • die Aufhebung der Baulinie an der Seetalstrasse 11 (Kantonsstrasse) vom 22. September 1998.
Mit dem Bebauungsplan wird eine städtebaulich und wirtschaftlich tragfähige Nachverdichtung des Geschäftshauses ermöglicht. Die Nachverdichtung soll insbesondere den, rund um den Seetalplatz entstehenden, urbanen Kontext aufnehmen. Als Nutzung sind nach wie vor Gewerbe und Büros, aber auch Wohnungen sowie Appartements vorgesehen.
Visualisierung Bebauungsplan Seetalstrasse 11
Visualisierung Bebauungsplan Seetalstrasse 11
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