Haupinhalt

24. August 2017
Mit dem Bebauungsplan "Neuschwand" sichert der Gemeinderat die räumliche und bauliche Qualität eines wichtigen Siedlungsprojekts für Emmen. Nun folgt die Behandlung im Einwohnerrat. Der Gemeinderat ist von der Qualität der geplanten inneren Verdichtung überzeugt.
An der nächsten Einwohnerratssitzung vom 19. September 2017 werden die Teilrevision sowie der Erlass zum Bebauungsplan "Neuschwand" behandelt. Während der öffentlichen Auflage vom 16. März 2017 bis 14. April 2017 sind neun Einsprachen und drei Stellungnahmen eingegangen. Danach erfolgten die Einspracheverhandlungen. Der Gemeinderat hält am Bebauungskonzept und den Sonderbauvorschriften fest. "Wir sind von der hohen Qualität der inneren Verdichtung, die der Bebauungsplan möglich macht, weiterhin überzeugt", betont Josef Schmidli, Direktor Bau und Umwelt.

Geforderte Verdichtung
Die Verdichtung im Gebiet "Neuschwand" sieht auch das Siedlungsleitbild von 2014 vor. Mit dem Bebauungsplan wird sichergestellt, dass die Verdichtung siedlungsverträglich erfolgt. Dafür sorgt ein, auf den Ort abgestimmtes, städtebauliches Konzept, hochwertige Aussenräume und nicht zuletzt ein zeitgemässes Angebot für die Mobilität der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Planungsrechtlich wird das Areal von der Zone für öffentliche Zwecke (OeZ) in die spezielle Wohnzone (W-S) überführt. Neben der Wohnnutzung sind auch kleinere und mittlere, nicht störende Gewerbebetriebe möglich.
Der Bebauungsplan gibt acht Baubereiche und folgende drei Bautypen vor:
  • Ein Zeilenbau markiert den östlichen Abschluss gegenüber dem Emmen Center. Er weist vier Vollgeschosse und ein Attikageschoss auf.
  • Fünf eigenständige Punkthäuser folgen der Hanglage und bilden so den Übergang zwischen der Einfamilienhaussiedlung im Westen und dem Zeilenbau.
  • Das Personalhaus des ehemaligen Betagtenzentrums bleibt erhalten und wird umgenutzt. Der historische Kornspeicher und der wertvolle Baumbestand bleiben erhalten.
Zwischen den einzelnen Gebäuden verbinden sich Grün- und Freiräume zu einem gemeinsamen, parkähnlichen Aussenraum. Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt durch die Oberhofstrasse Süd (Baubereiche 1-6), der Baubereich 7 mit dem bestehenden Gebäude wird weiterhin über die Herdschwandstrasse erreicht. Auf Grund der zentralen Lage beträgt die zulässige Anzahl Parkplätze 60 bis 80% des Normbedarfs. Die Bebauung kann in Etappen realisiert werden.

Zustimmung durch Bevölkerung
Das ehemalige Betagtenzentrum Herdschwand der Gemeinde Emmen an der Oberhofstrasse 23 und 25 ist seit 2015 in einem Neubau der BZE AG Emmen an der Kirchfeldstrasse 27 untergebracht. Am 08.03.2015 hat die Emmer Stimmbevölkerung der Veräusserung des Grundstückes an der Urne zugestimmt. Nach der Behandlung im Einwohnerrat und dem Ablaufen der Referendumsfrist, steht noch die Genehmigung des Regierungsrats aus. Danach erfolgt das Baubewilligungsverfahren.

Den entsprechenden Bericht und Antrag finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.emmen.ch/neuschwand
Innenansicht
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