Ladenöffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte der Gemeinde Emmen 2018
Gestützt auf das kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) vom 23. November 1987 und dem Reglement über die Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte der Gemeinde Emmen vom 27. August 1997 hat der Gemeinderat Emmen folgende Beschlüsse gefasst:
1. Allgemeine Schliessungszeiten (Ausnahmen gemäss § 1 RLG)
Am Abend sind die Verkaufsgeschäfte spätestens zu schliessen:
- Montag, Dienstag und Donnerstag um 18.30 Uhr
- Mittwoch und Freitag um 21.00 Uhr (Abendverkauf)
- Samstag um 16.00 Uhr
- Vorabend eines öffentlichen Ruhetages um 17.00 Uhr
(inkl. 07.12.2018, Vorabend Mariä Empfängnis)
2. Öffnung der Verkaufsgeschäfte an Werktagen:
Berchtoldstag, Ostermontag und Pfingstmontag gelten als Werktage. Es steht im Ermessen der Verkaufsgeschäfte, an diesen Tagen das Geschäft offen zu halten.
3. Ausfall von Abendverkäufen
- Freitag 30. März Karfreitag (Verschiebung fällt aus)
- Mittwoch 09. Mai Vorabend Auffahrt (Verschiebung fällt aus)
- Mittwoch 30. Mai Vorabend Fronleichnam (Verschiebung fällt aus)
- Mittwoch 01. August Nationalfeiertag (Verschiebung fällt aus)
- Mittwoch 15. August Mariä Himmelfahrt (Verschiebung fällt aus)
- Mittwoch 31. Oktober Vorabend Allerheiligen (Verschiebung fällt aus)
- Freitag 07. Dezember Vorabend Mariä Empfängnis (Verschiebung fällt aus)
- Mittwoch 26. Dezember Stephanstag (Verschiebung auf Donnerstag, 27. Dezember)
4. Sämtliche Verkaufsgeschäfte sind geschlossen zu halten:
- Alle Sonntage und
- Montag 01. Januar Neujahr
- Freitag 30. März Karfreitag
- Donnerstag 10. Mai Auffahrt
- Donnerstag 31. Mai Fronleichnam
- Mittwoch 01. August Nationalfeiertag
- Mittwoch 15. August Mariä Himmelfahrt
- Donnerstag 01. November Allerheiligen
- Dienstag 25. Dezember Weihnachten
- Mittwoch 26. Dezember Stephanstag
- Dienstag 01. Januar 2019 Neujahr
5. Ausnahmen von Öffnungszeiten im Dezember:
- Samstag 08. Dezember Mariä Empfängnis 08.00 – 18.30 Uhr
- Sonntag 16. Dezember Sonntagsverkauf 10.00 – 17.00 Uhr
- Sonntag 23. Dezember Sonntagsverkauf 10.00 – 17.00 Uhr
Die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen sind einzuhalten.
Dokument Jahresregelung_2018.pdf (pdf, 45.8 kB)
Datum der Neuigkeit 18. Dez. 2017