Haupinhalt

Rückbau Herdschwand: Gemeinderat korrigiert und wiederholt die Ausschreibung

14. Februar 2019
Gestützt auf das Urteil des Kantonsgerichts zur Submissionsbeschwerde vom 6. November 2018 mussten zwei Bewerber wegen der Nichterfüllung von Ausschreibungskriterien vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Gemeinderat bricht das Verfahren provisorisch ab und wiederholt die Ausschreibung mit den erforderlichen Korrekturen. Der von den Stimmberechtigten genehmigte Rückbau verzögert sich.

Gestützt auf das Kantonsgerichtsurteil muss der Gemeinderat das Ausschreibungsverfahren neu organisieren. Das Kantonsgericht rügt in seiner Urteilsbegründung die Anwendung der Ausschreibungskriterien. Ausschlaggebender Punkt war dabei die Einhaltung des Besichtigungstermins vom 19. Juli 2018 als obligatorische Bedingung auch, um die Ortskenntnis sicherzustellen. Bei diesem Besichtigungstermin waren nur zwei der vier an der Ausschreibung teilnehmenden Parteien anwesend. Die Direktion Bau und Umwelt kam damals gemeinsam mit dem für die Ausschreibung beauftragten externen Büro zum Schluss, dass dies gemäss öffentlichem Beschaffungsgesetz öBG Art. § 16 kein zwingender Ausschlussgrund darstellt. Ein nachträglich mit den beiden anderen Parteien vereinbarter Besichtigungstermin taxierte das Gericht in seinem Urteil als eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie des Transparenzgebotes. Das Kantonsgericht hatte deshalb die Zuschlagsverfügung des Gemeinderates aufgehoben und die Auftragsvergabe zur Neubeurteilung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Josef Schmidli, Direktor Bau und Umwelt bedauert den Ausgang des Verfahrens: "An unserer damaligen Einschätzung, welche auch externe Berater gestützt hatten, können wir keine Freude haben. Mit heutigem Kenntnisstand hätten die beiden beim obligatorischen Besichtigungstermin nicht anwesenden Parteien aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Hier haben wir die Wirkung der Ausschreibungskriterien anders eingeschätzt."

Gemeinderat bricht das Ausschreibungsverfahren provisorisch ab
In direkter Reaktion auf das Urteil musste der Gemeinderat in einem ersten Schritt jene beiden Parteien vom Ausschreibungsverfahren ausschliessen, die nicht am obligatorischen Besichtigungstermin vom 19. Juli 2018 anwesend waren. Der Gemeinderat bricht das bisherige Ausschreibungsverfahren ab. Josef Schmidli erklärt: "Die Bevölkerung hat am 4. März 2018 für den Rückbau der Herdschwand einen Kredit von CHF 1,5 Mio. gutgeheissen. Diesen Volkswillen setzt der Gemeinderat weiterhin um." Im laufenden Ausschreibungsverfahren bleiben durch das Urteil gerade zwei Anbieter übrig, die das Kostendach von maximal CHF 1,5 Mio. für den Rückbau übersteigen. Für den Gemeinderat ist dieser Umstand ausreichend, das laufende Verfahren abzubrechen und das Ausschreibungsverfahren mit geschärften Kriterien zu wiederholen.

Konsequenzen für die Zukunft
Der Gemeinderat hat eine Reihe von Massnahmen beschlossen, um bei öffentlichen Ausschreibungen sein Verfahrensziel zu schützen. So werden die Ausschreibungsunterlagen, die Zuschlagskriterien sowie die Punktevergabe präzisiert und ohne Interpretationsspielraum formuliert. Der Gemeinderat will im Vorfeld der Ausschreibung weiterhin bestimmen, welche Kriterien zur Auftragsvergabe führen. In Zukunft werden ebenfalls die Zuschlagskriterien bei allen Angeboten geprüft und bewertet, und dies unabhängig ihrer Erfolgschancen. Und zuletzt sollen bei Submissionen dieser Grössenordnung juristische Einschätzungen durch interne oder externe Beratung sichergestellt werden.

Verzögerter Rückbau
Die Beschwerde wirkt sich verzögernd auf den Rückbau aus. Auch besteht ein Rechtsmittel gegen den provisorischen Abbruch des Verfahrens, das vor einer Neuausschreibung abgewartet werden muss. Erst nachdem der provisorische Abbruch des Verfahrens rechtskräftig ist, kann der Gemeinderat eine neue Ausschreibung starten. Der Gemeinderat rechnet daher mit einem verzögerten Rückbau von bis zu einem Jahr. Auf den geplanten Baustart des Bauprojekts "Neuschwand" hat dieses Verfahren allerdings keinen Einfluss.

Auskunft erteilt:
Josef Schmidli, Direktor Bau und Umwelt, Tel: 041 268 02 73, josef.schmidli@emmen.ch,
14. Februar 2019, 11 bis 12 Uhr

Betagtenzentrum Herdschwand
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