Haupinhalt

Ergänzungsbau Schulhaus Erlen 4 kann realisiert werden

20. März 2019
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Baubewilligung für den Ergänzungsbau des Schulhauses Erlen (Trakt 4) abgelehnt. Der Gemeinderat prüft nun das weitere Vorgehen und erwartet die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen bis vor Ostern. Derweil steht fest, dass sich der Bedarf an Schulraum für das Gemeindegebiet Erlen bestätigt hat.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Erstellung des Trakts 4 der Schulanlage Erlen letztinstanzlich abgewiesen. In der Urteilsbegründung hält das Bundesgericht fest, dass der geplante Erweiterungsbau sich sowohl in das Orts- und Landschaftsbild eingliedere als auch architektonisch mit den bereits bestehenden Schulgebäuden verträglich sei. Die Bundesrichter stellen sich ferner hinter den vorinstanzlichen Befund, wonach der kommunalen Baubewilligungsbehörde bei der ästhetischen Beurteilung eines Bauprojekts ein durch die Gemeindeautonomie geschützter Entscheidungsspielraum zukommt. Somit besteht kein Anlass, in das Ermessen der kommunalen Behörde einzugreifen. Damit ist die am 22. November 2017 erteilte Baubewilligung rechtskräftig und der Erweiterungsbau Trakt 4 mit zwei neuen Kindergärten und zwölf Klassenzimmern für die Primarschule auf dem Schulareal Erlen kann realisiert werden.

Provisorium für kurzfristige Entlastung
Aufgrund der gegen das Bauprojekt eingegangenen Beschwerden und der damit prognostizierten Verzögerung um mindestens zwei Jahre erkannte der Gemeinderat, dass sich die Bereitstellung des notwendigen Schulraumes auf das Schuljahr 2019/2020 nicht realisieren lässt. Basierend auf einer gründlichen Variantenprüfung hatte sich der Gemeinderat daraufhin im März 2018 entschieden, die bereits bestellten Module für den Ergänzungsbau an einem provisorischen Standort auf dem Schulhausareal aufzustellen, um den dringend benötigten Schulraum während des rechtlichen Verfahrens als Übergangslösung gewährleisten zu können. Zudem konnten mit dieser Lösung zusätzliche Kosten für die Lagerung der Module verhindert werden. Das Provisorium kann ab Ostern 2019 von den Schulen genutzt werden.

Zusätzlicher Schulraum dringend benötigt
Nach Eingang des Bundesgerichtsentscheides und gestützt auf einen Vorstoss (Postulat 14/19) wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen nun einer vertieften Prüfung unterziehen. Dabei ist zu beachten, dass sich der Bedarf an Schulraum in der Schulanlage Erlen aufgrund der letzten Aktualisierung des Schulraumplanungsberichtes bestätigt hat. Die Prüfungen haben sich daher darauf auszurichten, dass zeitgerecht der notwendige Schulraum im Gebiet Erlen zur Verfügung steht. Der Gemeinderat erwartet die Entscheidungsgrundlagen bis vor Ostern 2019 und wird dann im Detail das weitere Vorgehen unter Beachtung der Beschlüsse des Einwohnerrates und der Stimmberechtigten festlegen. Vorläufig sind sämtliche weiteren Investitionen und Anschaffungen für das Provisorium gestoppt worden.

Genehmigter Baukredit
Am 25. Oktober 2017 hatte der Gemeinderat einen Bruttokredit von 9,5 Millionen Franken für die Erweiterung der Schulanlage Erlen mit einem Trakt 4 beantragt. Der Einwohnerrat hatte an seiner Sitzung vom 21. November 2017 dem Kredit mit 38:0 Stimmen zugestimmt. Die Stimmberechtigten haben den Bruttokredit am 4. März 2018 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 76,2 Prozent (5956 Ja; 1879 Nein) deutlich genehmigt.


Auskunft erteilt:
Brahim Aakti, Direktor Schule und Kultur, Tel. 041 268 02 80, E-Mail brahim.aakti@emmen.ch, 20. März 2019, 14 bis 17 Uhr

Schulanlage Erlen
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