Haupinhalt

Staats- und Gemeindesteuer
Die Staats- und Gemeindesteuern gehören zu den Haupteinnahmequellen des Kantons und der Einwohner- und Kirchgemeinden. Wie bei der direkten Bundessteuer werden auch die Staats- und Gemeindesteuern für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben benötigt.

Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer ist eine der Haupteinnahmequellen des Bundes. Die Geldleistungen werden für die Bewältigung der Aufgaben benötigt. Als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der direkten Bundessteuer auf natürliche Personen dient das Einkommen des laufenden Jahres.

Berechnung
Im Kanton Luzern werden die einzelnen Steuern (z.B. Staatssteuern, Gemeindesteuern, etc.) in Bezugseinheiten berechnet. Auf der Veranlagungsverfügung wird der Betrag je Einheit in CHF ausgewiesen. Dieser Betrag ist mit der Bezugseinheit zu multiplizieren.

Die Gemeindesteuereinheiten in Emmen im Überblick:

Steuerjahr       2020   2021    2022    2023   2024
Staatssteuer       1.70   1.70   1.60   1.60   1.60
Einwohnergemeinde       2.15   2.15   2.15   2.15   2.15
Römisch-kath. Kirchgemeinde       0.285   0.285   0.285   0.285   0.285
Evang.-ref. Kirchgemeinde       0.25   0.25   0.25   0.25   0.25
Christkath. Kirchgemeinde       0.31   0.31   0.31   0.31   0.31


Der Steuerkalkulator im Internet rechnet Ihnen die Steuerbelastung aus.

Personalsteuer
Im Kanton Luzern beträgt die Personalsteuer CHF 50 und wird ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhoben. Ehepaare bezahlen gemeinsam CHF 50.

Feuerwehrpflichtersatzabgabe
Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, sind ab dem 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr bis am 31. Dezember nach dem erfüllten 50. Altersjahr ersatzpflichtig. Die Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer) beträgt ab dem Steuerjahr 2018 3.3‰ (bisher 4,0‰) des steuerbaren Einkommens; Minimum CHF 50 (bisher CHF 30), Maximum CHF 500 (bisher CHF 400). Ist bei einem Ehepaar nur der eine Ehepartner ersatzpflichtig, reduziert sich die Abgabe auf einen Drittel.

Seit 1. Januar 2006 besteht die Möglichkeit von der Feuerwehrpflichtersatzabgabe befreit zu werden. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung von mindestens 40% vorliegt. Gleichzeitig darf das steuerbare Jahreseinkommen den Betrag von CHF 60'000 nicht übersteigen.

Nutzen Sie das Online-Formular als Antrag um Befreiung der Feuerwehr-Ersatzabgabe.

Sondersteuer auf Kapitalzahlungen
Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und aus anerkannten Formen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) sowie Zahlungen bei Tod oder für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden für das Steuerjahr, in dem sie zugeflossen sind, gesamthaft zu einem reduzierten Satz besteuert. Bei der Staats- und Gemeindesteuer beträgt dieser Steuersatz ein Drittel des ordentlichen Tarifs mindestens aber 0,5% pro Steuereinheit und bei der direkten Bundessteuer ein Fünftel des Tarifs (kein Mindestsatz).

Die Jahressteuer wird ohne Berücksichtigung des übrigen Einkommens und ohne Anrechnung von Sozialabzügen im Rahmen einer Sonderveranlagung erhoben. Dabei kommt je nach den konkreten persönlichen Verhältnissen am Ende der Steuerperiode bzw. der Steuerpflicht der steuerpflichtigen Person der Alleinstehenden- oder der Familien-Tarif zur Anwendung. Steuerpflichtig ist der Vorsorgenehmer bzw. die begünstigte Person.
Kalkulator

Verrechnungssteuer
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Quellensteuer
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Nachsteuern und Steuerstrafen
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