Haupinhalt

25. Februar 2021
Das Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Emmen verlangt, dass eine Liste der Videoüberwachungsinstallationen zu führen und jährlich ein öffentlich zugänglicher Bericht über die Videoüberwachung der Gemeinde Emmen zu erstellen sind.

Gestützt auf die massgebenden Bestimmungen kann folgendes festgehalten werden:

Anzahl bestehende Videoüberwachungsinstallationen
Per Ende 2020 befanden sich in der Gemeinde Emmen folgende fest installierte Videoüberwachungskameras:

Gemeindeverwaltung 7 Kameras
Annexbau Schulverwaltung / Betreibungsamt 1 Kamera
Gersag-Park 1 Kamera
Feuerwehrgebäude 4 Kameras
Friedhof Gerliswil, öffentliche Toilette, Vorplatz 1 Kamera
Hallenbad Mooshüsli 3 Kameras (keine Aufzeichnung; Unfallprävention)
Freibad Mooshüsli 2 Kameras (keine Aufzeichnung; Unfallprävention)

Veränderungen und Kosten im 2020
Im Oktober 2020 wurde eine Videokamera bei der öffentlichen Toilette beim Friedhof Gerliswil installiert. Die Toilettenanlage wurde wiederholt und verstärkt von Vandalen-Akten heimgesucht. Zudem musste vermehrt festgestellt werden, dass unbekannte Täterschaft ihre Notdurft auf dem Vorplatz der WC-Anlage verrichtete, was grosse Unannehmlichkeiten und Umtriebe zur Folge hatte. Die Kosten für die Installation dieser Videokamera beliefen sich insgesamt auf CHF 2'875.25.

Deinstallationen
Im 2020 erfolgte der Rückbau der vier Videokameras beim Bahnhof Emmenbrücke-Gersag. Dies deshalb, weil die Zuständigkeit für Betrieb, Wartung und Unterhalt der Perron-Zugänge und Liftanlagen per Juli 2017 an die SBB übergegangen ist. Folge dessen hätten schon zu diesem Zeitpunkt die Videokameras rückgebaut werden können, zu präventiven Zwecken wurden sie jedoch vor Ort belassen. Im Mai 2017 erfolgte die letzte Videoauswertung im Rahmen einer polizeilichen Ermittlung. Seither war kein Bedarf mehr an diesen Videokameras vorhanden. Auch die SBB hatte seit 2017 keinen Bedarf an diesen Kameras gezeigt. Kommt dazu, dass der eigentliche Nutzen der vier Kameras – die Überwachung der Liftanlagen – für die Gemeinde Emmen hinsichtlich Verhindern und Ahnden von strafbaren Handlungen nicht mehr gegeben war.

Rechenschaftsbericht zur Zweckerreichung
Videoüberwachungen sind gemäss geltendem Reglement nur für das Verhindern und Verfolgen von strafbaren Handlungen zulässig. Im Jahr 2020 erfolgte eine Videoauswertung im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Ausweisfälschung durch einen Kunden im Zuge einer Verwaltungsdienstleistung. Die Bildaufnahmen konnten z.Hd. der Polizei sachdienliche Hinweise liefern.

Videoüberwachung
Name
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