Gemeinde Emmen
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Im Kanton Zürich wurde bei einem Hobbybetrieb mit Geflügel in der Nähe zum Rhein bei einem Huhn das Vogelgrippevirus (H5N1) festgestellt. Es handle sich dabei um eine hochansteckende Variante, die nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar sei, teilt der Veterinärdienst des Kantons Luzern mit. Zum Schutz des Nutzgeflügels vor Ansteckung mit der Vogelgrippe werden derweil um die grossen Gewässer Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet.
Bestimmungen zur Ansteckungsvermeidung
Im Kanton Luzern sind die Gebiete entlang der Reuss, des Vierwaldstätter-, Sempacher-, Hallwiler-, Baldegger- und Zugersees davon betroffen. Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, gelten in den genannten Gebieten folgende Bestimmungen:
Kanton und Bund empfehlen Geflügelhaltern ausserhalb der genannten Gebiete, diese Massnahmen freiwillig ebenfalls umzusetzen. Sie gelten vorerst bis am 31. Januar 2022, können jedoch je nach Lage angepasst werden.
Signalisation vor Ort
Die Bevölkerung wird mittels Signaltafeln vor Ort darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich in einem Kontroll- oder Beobachtungsgebiet befindet. Tote Vögel sowie Vogelkot sollen nicht berührt werden. Stattdessen sind allfällige Funde von toten Wildvögeln der Polizei, der Wildhut oder der Jagd- und Fischereiaufsicht gemeldet werden.
Im Kontrollgebiet dürfen ferner keine Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und sonstige Ansammlungen von Geflügel und Vögeln veranstaltet werden. Weitere Informationen unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Vogelgrippe.