Haupinhalt

Vogelgrippe: Beobachtungs- und Kontrollgebiet entlang der Reuss

1. Dezember 2021
Eine hochansteckende Variante des Vogelgrippe-Virus wurde kürzlich im Zürcher Unterland nachgewiesen. Der Kanton Luzern hat umgehend reagiert und Massnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern – so etwa entlang der Reuss auf Emmer Gemeindegebiet.

Im Kanton Zürich wurde bei einem Hobbybetrieb mit Geflügel in der Nähe zum Rhein bei einem Huhn das Vogelgrippevirus (H5N1) festgestellt. Es handle sich dabei um eine hochansteckende Variante, die nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar sei, teilt der Veterinärdienst des Kantons Luzern mit. Zum Schutz des Nutzgeflügels vor Ansteckung mit der Vogelgrippe werden derweil um die grossen Gewässer Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet.

Bestimmungen zur Ansteckungsvermeidung
Im Kanton Luzern sind die Gebiete entlang der Reuss, des Vierwaldstätter-, Sempacher-, Hallwiler-, Baldegger- und Zugersees davon betroffen. Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, gelten in den genannten Gebieten folgende Bestimmungen:

  • Einschränkungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln: Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Wasserbecken müssen ausreichend vor wildlebenden Wasservögeln abgeschirmt werden. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.
  • Gänse- und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
  • Die Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion) sind strikte einzuhalten.
  • Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren.
  • Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst.

Kanton und Bund empfehlen Geflügelhaltern ausserhalb der genannten Gebiete, diese Massnahmen freiwillig ebenfalls umzusetzen. Sie gelten vorerst bis am 31. Januar 2022, können jedoch je nach Lage angepasst werden.

Signalisation vor Ort
Die Bevölkerung wird mittels Signaltafeln vor Ort darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich in einem Kontroll- oder Beobachtungsgebiet befindet. Tote Vögel sowie Vogelkot sollen nicht berührt werden. Stattdessen sind allfällige Funde von toten Wildvögeln der Polizei, der Wildhut oder der Jagd- und Fischereiaufsicht gemeldet werden.

Im Kontrollgebiet dürfen ferner keine Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und sonstige Ansammlungen von Geflügel und Vögeln veranstaltet werden. Weitere Informationen unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Vogelgrippe.

Vogelgrippe
Vogelgrippe in der Zentralschweiz: Kanton Luzern ergreift Massnahmen. (Bild: zvg)