Gemeinde Emmen
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6021 Emmenbrücke
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Die Abfallgrundgebühr dient dazu, die Kosten der Entsorgungsinfrastruktur einer Gemeinde zu decken. Dazu zählen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Separatsammlungen für Papier, Glas und Metalle. Ebenfalls finanziert werden über die Grundgebühr die Personalkosten in der kommunalen Abfallwirtschaft, die Administration, die IT-Systeme sowie Bau, Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen. Dadurch wird eine umweltgerechte Abfallentsorgung ermöglicht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt.
Die Abfallentsorgung der Gemeinde Emmen wird über eine sogenannte Spezialfinanzierung abgerechnet. Das bedeutet, dass sämtliche Einnahmen aus Abfallgebühren ausschliesslich zur Finanzierung der Abfallentsorgung verwendet werden. In den vergangenen Jahren waren diese Einnahmen jedoch nicht mehr kostendeckend, um die steigenden Kosten sowie die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ohne eine Gebührenerhöhung würden die Spezialfinanzierungen weiterhin Defizite ausweisen, das Eigenkapital würde mittelfristig aufgezehrt und die Zinsbelastung ansteigen.
Ein wesentlicher Grund für die steigenden Kosten ist die Entwicklung der Abfallmengen: Seit 2019 hat sich die Abfallmenge (öffentliche Sammelstellen, Müll- und Robidog-Eimern inkl. Littering) in der Gemeinde Emmen nahezu verdreifacht. Hinzu kommen notwendige Ersatzinvestitionen, insbesondere in Fahrzeuge und Infrastruktur, sowie generell wachsende Betriebskosten.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die Abfallgebühren für private Haushalte und Gewerbebetriebe per 1. Dezember 2025 zu erhöhen. Die Anpassung stellt sicher, dass die Finanzierung der Abfallentsorgung auch in Zukunft gewährleistet bleibt und die gesetzlichen Vorgaben weiterhin erfüllt werden können.
| Wohnungen | 80 Franken (bisher 65 Franken |
| EFH | 105 Franken (bisher 65 Franken) |
| Gewerbe | 125 Franken (bisher 65 Franken) |