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Erhöhung der Abfallgrundgebühr per 1. Dezember 2025

6. November 2025
Die verlässliche und umweltgerechte Abfallentsorgung gehört zu den zentralen Aufgaben der öffentlichen Hand. Damit die Finanzierung dieser Aufgabe langfristig und verursachergerecht gesichert bleibt, ist eine Anpassung der Abfallgrundgebühr erforderlich.

Die Abfallgrundgebühr dient dazu, die Kosten der Entsorgungsinfrastruktur einer Gemeinde zu decken. Dazu zählen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Separatsammlungen für Papier, Glas und Metalle. Ebenfalls finanziert werden über die Grundgebühr die Personalkosten in der kommunalen Abfallwirtschaft, die Administration, die IT-Systeme sowie Bau, Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen. Dadurch wird eine umweltgerechte Abfallentsorgung ermöglicht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt.

Die Abfallentsorgung der Gemeinde Emmen wird über eine sogenannte Spezialfinanzierung abgerechnet. Das bedeutet, dass sämtliche Einnahmen aus Abfall­gebühren ausschliesslich zur Finanzierung der Abfallentsorgung verwendet werden. In den vergangenen Jahren waren diese Einnahmen jedoch nicht mehr kosten­deckend, um die steigenden Kosten sowie die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ohne eine Gebüh­renerhöhung würden die Spezial­finanzierungen weiterhin Defi­zite ausweisen, das Eigenkapital würde mittelfristig aufgezehrt und die Zinsbelastung ansteigen.

Ein wesentlicher Grund für die steigenden Kosten ist die Entwicklung der Abfallmengen: Seit 2019 hat sich die Abfallmenge (öffentliche Sammelstellen, Müll- und Robidog-Eimern inkl. Littering) in der Gemeinde Emmen nahezu verdreifacht. Hinzu kommen notwendige Ersatzinvestitionen, insbesondere in Fahrzeuge und Infrastruktur, sowie generell wachsende Betriebskosten.

Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die Abfallgebühren für private Haushalte und Gewerbebetriebe per 1. Dezember 2025 zu erhöhen. Die Anpassung stellt sicher, dass die Finanzierung der Abfallentsorgung auch in Zukunft gewährleistet bleibt und die gesetzlichen Vorgaben weiterhin erfüllt werden können.

 

Wohnungen 80 Franken (bisher 65 Franken
EFH 105 Franken (bisher 65 Franken)
Gewerbe 125 Franken (bisher 65 Franken)

 

 

Sammelstation
In der Gemeinde Emmen werden die Abfallgrund­gebühren per 1. Dezember 2025 erhöht. (Bild: zvg)